Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen bei der Bewältigung von familiären Konflikten unterstützen

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 2.7.2, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 2.7.2 Verbesserung des Zugangs zu aufsuchender psychologischer Beratung von Angehörigen

Der GKV-SV prüft, inwiefern der Zugang zu beratenden und psychoedukativen Elementen für Angehörige von Menschen mit Demenz durch Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärztinnen und Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie und ärztliche Psychotherapeuten sowie durch Fachärzte für Nervenheilkunde verbessert werden kann.

Bis Ende 2022 wird die Prüfung erfolgen und Schlussfolgerungen zur Verbesserung des Zugangs zu aufsuchender psychologischer Beratung werden gezogen.