Im „Pflegenetzwerk Deutschland“ wurde die Förderung von regionalen Pflegenetzwerken nach § 45c Absatz 9 SGB XI thematisiert. Im Praxisdialog konnten Teilnehmende offene Fragen zu Anforderungen und der Beantragung der Förderung klären. Gemeinsam mit Doreen Klepzig (Referentin aus dem Referat Grundsatzfragen der Pflegeversicherung im Bundesministerium für Gesundheit) wurde überlegt, wie zukünftig mehr Netzwerke von der Förderung profitieren können.
Interessierte können sich auf der Webseite des „Pflegenetzwerks Deutschland“ über das Thema „regionale Netzwerke“ umfänglich informieren. Sie finden:
- notwendige Informationen für die Förderung,
- ein Beispiel zur Gründung eines Demenznetzwerks,
- Leitfäden zur Beantragung sowie
- eine Übersicht der Netzwerke, die bereits nach § 45 c Absatz 9 SGB XI gefördert werden.
Mit der Webseite und den dazugehörigen Aktionen konnte bereits ein Teil der Maßnahme 1.3.5 der Nationalen Demenzstrategie umgesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des „Pflegenetzwerks Deutschland“.