Medizinische und pflegerische Versorgung

Weiterentwicklung der Pflege und medizinischen Versorgung von Menschen mit Demenz

Menschen mit Demenz benötigen ein ganzheitliches, sektorenübergreifendes medizinisches und pflegerisches Versorgungssystem, das ihren individuellen und krankheitsbedingten Bedarf berücksichtigt. Sie brauchen eine Umgebung, die ihnen Sicherheit und Orientierung gibt. Um dies zu erreichen, müssen zum Beispiel die Abläufe in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen demenzsensibel gestaltet werden. Dazu muss ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden sein.

Damit die medizinische und pflegerische Versorgung von Menschen mit Demenz verbessert werden kann, sollen Versorgungsangebote besser vernetzt werden. Für unterschiedliche Berufsgruppen sollen Qualifikationsangebote bereitgestellt werden. Außerdem wird beabsichtigt, die Angebote in der ambulanten Versorgung für Menschen mit Demenz auszubauen. Der Ausbau von mobilen Rehabilitationsangeboten soll helfen, die kognitiven und funktionellen Fähigkeiten bei Menschen mit Demenz möglichst lange zu erhalten.

Die Ziele und Maßnahmen zur besseren medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit Demenz sind:

Die Leistungsträger und Leistungserbringer nach § 75 SGB XI wirken darauf hin, dass in den Landesrahmenverträgen für die ambulante, teilstationäre Pflege sowie die Kurzzeitpflege der aktuelle Pflegebedürftigkeitsbegriff und das darauf basierende wissenschaftlich fundierte Pflegeverständnis umgesetzt wird, und schaffen damit einen strukturellen Rahmen für die Umsetzung der pflegerischen Aufgaben in Bezug auf Menschen mit Demenz. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der bpa und der VDAB unterstützen im Rahmen der Implementierungsstrategie ihre Mitglieder in der pflegekonzeptionellen Umsetzung des wissenschaftlich fundierten Pflegeverständnisses in den ambulanten, teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie in den Kurzzeitpflegeeinrichtungen für Menschen mit Demenz.

Bis Ende 2022 werden die ersten Schritte der Implementierungsstrategie umgesetzt.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2024 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Die kommunalen Spitzenverbände, die Länder, das BMFSFJ, das BMG, der GKV-SV, der PKV-Verband und der VDAB unterstützen den Ausbau der mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführten Betreuungsdienste. Dazu verbreiten sie die Inhalte der Richtlinien zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten nach § 112a SGB XI. Der GKV-SV entwickelt und veröffentlicht ergänzend einen Leitfaden zu diesem Thema.

Die Verbände der Leistungserbringer und Leistungsträger werden darauf hinwirken, dass die rahmenvertraglichen Regelungen auf Landesebene nach § 75 SGB XI hinsichtlich der eingeführten Betreuungsdienste bis Ende 2022 entsprechend angepasst werden.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Im Jahr 2020 veröffentlichten die GKV-Spitzenverbände ihren Leitfaden "Pflegerische Betreuungsmaßnahmen". Dieser Leitfaden leistet einen bedeutenden Beitrag zur intensiven fachlichen Auseinandersetzung mit der Gestaltung und Qualität dieser Maßnahmen sowie zu ihrer praktischen Charakterisierung.Die GKV-Spitzenverbände veröffentlichte 2020 seinen Leitfaden „Pflegerische Betreuungsmaßnahmen“, welcher einen wichtigen Beitrag zur intensiven fachlichen Auseinandersetzung mit deren Gestaltung und Qualität sowie ihrer praktischen Charakterisierung vorstellt.

Der bpa, die BAGFW, der GKV-SV, der PKV-Verband und der VDAB setzen sich dafür ein, die Kurzzeitpflegeangebote auch für Menschen mit Demenz qualitativ weiterzuentwickeln und quantitativ auszubauen. Die Akteure wirken darauf hin, dass die Vereinbarungsparteien auf Landesebene nach §§ 75, 85 und 86 SGB XI die entsprechenden rahmenvertraglichen Regelungen in den Ländern diesbezüglich prüfen. Insgesamt müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ein wirtschaftliches Betreiben von Kurzzeitpflegeplätzen, auch für Menschen mit Demenz, ermöglichen.

Die Akteure werden darauf hinwirken, dass die Regelungen bis Ende 2022 angepasst werden.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Die Empfehlungen, die darauf abzielen, das Betreiben von Kurzzeitpflegen wirtschaftlicher zu gestalten, wodurch die Qualität und Quantität steigen sollen, stehen vor dem Abschluss.

Der GKV-SV, die BAGFW, der bpa und der VDAB streben als Vertragspartner mit den Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die regionalen Versorgungsverträge nach § 132a Abs. 4
SGB V an.

Es wird beabsichtigt, die überarbeiteten bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen bis Ende 2022 und entsprechende Versorgungsverträge auf Landesebene bis Ende 2024 vorzulegen.

Das BMG prüft gemeinsam mit den Berufsverbänden der Hauswirtschaft (als Dachverband dem Deutschen Hauswirtschaftsrat) unter Beteiligung der Sozialpartner und den für diese Frage zuständigen Organisationen in einem Workshop die Möglichkeiten, wie hauswirtschaftliche Fachkräfte noch stärker in die hauswirtschaftliche Versorgung von Pflegebedürftigen und insbesondere von Menschen mit Demenz einbezogen werden können, mit dem Ziel, die Fachkräftebasis für die Versorgung Pflegebedürftiger zu erweitern und beruflich Pflegende zu entlasten.

Bis Ende 2022 wird der Workshop veranstaltet und Handlungsempfehlungen werden formuliert.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2024 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Die DKG, der GKV-SV und die KBV setzen sich als Mitglieder des G-BA dafür ein, zu prüfen, ob und wie Patientinnen und Patienten mit einer Demenz verstärkt von einer Soziotherapie-Verordnung profitieren können. Nach erfolgter Prüfung setzen sie sich ggf. dafür ein, die entsprechende Anpassung der Richtlinie vorzunehmen.

Bis Ende 2022 wird der entsprechende Bericht aus dem G-BA vorliegen.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Die DKG berichtet die derzeit bereits erfolgreich ablaufende Versorgung von Demenzerkrankten durch soziotherapeutische  Leistungserbringende. Zugleich wird die Heterogenität der Leistungserbringenden sowie ihre geringe Anzahl auf Bundesebene kritisiert. Jenem Urteil stimmt die Beurteilung der GKV Spitzenverbände zu.

Die kommunalen Spitzenverbände, der GKV-SV, die KBV und die Leistungserbringer (bpa, BAGFW, VDAB) wirken im Rahmen ihrer Aufgaben darauf hin, dass die besonderen Belange von Menschen mit Demenz bei der Umsetzung der AAPV in den Ländern Berücksichtigung finden.

Bis Ende 2022 werden die Akteure über die Entwicklung in den Ländern berichten.

Der GKV-SV, der bpa, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der VDAB schaffen unter Einbeziehung der Bundesarbeitsgemeinschaft SAPV über den Abschluss des Rahmenvertrages nach § 132d Abs. 1 SGB V bundesweit einheitliche Grundlagen für die SAPV. Der GKV-SV wirkt darauf hin, dass die Krankenkassen und die Ersatzkassen – nach Vorliegen des Bundesrahmenvertrages nach § 132d Abs. 1 SGB V – zügig Versorgungsverträge mit den Leistungserbringern schließen, die die Anforderungen des Rahmenvertrages erfüllen. Bestehende Verträge werden bei Bedarf angepasst. Dabei sind die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz zu berücksichtigen.

Der Rahmenvertrag wird 2020 vereinbart. Bis Ende 2023 wird der GKV-SV auf die Umsetzung des Rahmenvertrages hinwirken.

Die Länder prüfen, wie landesrechtlich vorgesehen, vorhandene Curricula zur Fort- und Weiterbildung in der Pflege hinsichtlich der Fragestellung, ob das Thema „Demenz und Lebensende“ hinreichend verankert ist; ggf. werden Ergänzungen angeregt. Die Länder fördern im Rahmen vorhandener Förderprogramme für Weiterbildung zudem die diesbezüglichen Fortbildungen von Beschäftigten in der Pflege. Der VDAB, die BAGFW und der bpa setzen sich dafür ein, dass die ambulanten Dienste und stationären Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Bedarf in diesem spezialisierten Bereich fortbilden und die Begleitung und Supervision der Pflegefachkräfte in der Hospiz- und Palliativversorgung ermöglichen.

Bis Ende 2026 werden die Länder einen Überblick über die Verankerung des Themas „Demenz und Lebensende“ in den Curricula zur Fort- und Weiterbildung in der Pflege haben. Die Trägerverbände werden Auskunft über den Qualifizierungsstand ihrer Einrichtungen zum Thema „Demenz und Lebensende“ und über Konzepte zur Supervision von Pflegekräften, die in der Hospiz- und Palliativversorgung tätig sind, geben können.

Um Verbesserungen im Bereich – Qualifikation und Qualität – zu erreichen, werden folgende Maßnahmen vereinbart:

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der bpa, der GKV-SV, der PKV-Verband, die kommunalen Spitzenverbände und der VDAB wirken darauf hin, dass der verbesserte gesetzliche Rahmen für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3
ff. SGB XI genutzt wird, um auch den spezifischen Beratungserfordernissen von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen Rechnung zu tragen. Dazu prüfen die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der bpa, der GKV-SV, der PKV-Verband, die kommunalen Spitzenverbände und der VDAB als Mitglieder im Qualitätsausschuss Pflege eventuellen Anpassungsbedarf der Empfehlungen nach § 37 Abs. 5 SGB XI zu Beratungsstandards, zur erforderlichen Qualifikation der Beratungspersonen und zu ggf. einzuleitenden Maßnahmen im Einzelfall. Des Weiteren prüfen der GKV-SV und der PKV-Verband die Richtlinien nach § 37 Abs. 5a SGB XI im Hinblick auf die Aufbereitung, Bewertung und standardisierte Dokumentation der Erkenntnisse aus dem jeweiligen Beratungsbesuch durch die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen. Geprüft wird auch, ob ein Beratungsleitfaden für die Beratung von Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen zielführend ist.

Bis Ende 2022 wird die Prüfung abgeschlossen. Bis Ende 2024 wird ggf. ein Beratungsleitfaden geprüft und eingeführt.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2023 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Der Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ stellt nach Abschluss der modellhaften Implementierung eine konsentierte und anerkannte Grundlage für eine angemessene Pflege von Menschen mit Demenz dar. Die Akteure (vor allem BAGFW, bpa, DPR) unterstützen die Umsetzung und Anwendung des Expertenstandards in der pflegerischen Praxis. Dies gilt für die ambulante, die teilstationäre Pflege und für die Kurzzeitpflege. Das BMG prüft die Förderung einer Fachveranstaltung zur Umsetzung.

Bis Ende 2022 wird eine Fachveranstaltung zum Thema stattfinden.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2024 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Die BAGFW, der bpa und der VDAB unterstützen die staatlich anerkannte Weiterbildung zur Fachkraft für Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung sowie Qualifikationen und Fortbildungen in gerontopsychiatrischen Kompetenzen.

Bis Ende 2022 werden die genannten Akteure entsprechende Angebote unterstützen.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Die BAGWF unterstützen die staatlich anerkannte Weiterbildung zur Fachkraft für Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung sowie Qualifikationen und Fortbildungen in gerontopsychiatrischen Kompetenzen durch entsprechende Angebote.

Die BAGFW, der bpa und der VDAB setzen sich dafür ein, dass alle Beschäftigten, die im Rahmen der Versorgung in Kontakt mit Menschen mit Demenz kommen und deren Ausbildung entsprechende Inhalte nicht enthält, eine Basisqualifikation, wie z. B. eine „Demenz Partner“-Schulung, erhalten.

Bis Ende 2024 werden die Verbände über den Stand berichten.

Um Verbesserungen im Bereich – Zusammenarbeit, Vernetzung und Koordination – zu erreichen, werden folgende Maßnahmen vereinbart:

Die DKG, die KBV und der GKV-SV wirken darauf hin, dass die in § 8a Abs. 2 SGB XI genannten Partner im Rahmen bestehender sektorenübergreifender Landespflegeausschüsse an der Erarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung mitwirken, mit denen eine Verbesserung der Koordinierung innerhalb der ambulanten Versorgungsstruktur im Hinblick auf die besondere Situation von Menschen mit Demenz angestrebt wird.

Bis Ende 2024 werden sich die (sektorenübergreifenden) Landespflegeausschüsse in den Ländern mit diesem Thema befassen.

Das BMG und das BMFSFJ prüfen im Rahmen des Projekts zur Entwicklung und Erprobung eines Personalbemessungsverfahrens für Pflegeeinrichtungen nach § 113c SGB XI, ob das Personalbemessungsverfahren eine ausreichende Grundlage für einen angemessenen Personalschlüssel für die Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen und stark herausforderndem Verhalten darstellt. Das Prüfergebnis wird im Rahmen der Umsetzung eines Personalbemessungsverfahrens beachtet. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der bpa und der VDAB fördern die Umsetzung durch geeignete Maßnahmen der Organisations- und Personalentwicklung in ihren Mitgliedseinrichtungen.

Das BMG und das BMFSFJ werden die Überprüfung bis Ende 2022 sicherstellen. Bis Ende 2024 werden geeignete Maßnahmen zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens durch die Verbände der Leistungserbringer erfolgen.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2025 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Im Rahmen der modellhaften Einführung des Personalbemessungsverfahrens nach § 113c
SGB XI wird modellhaft auch die Wirkung des Einsatzes einer Fachkraft mit besonderen Kompetenzen im Bereich der Versorgung von Menschen mit Demenz überprüft. Diese übernimmt auch die Anleitung ihrer Kolleginnen und Kollegen sowie die demenzsensible Gestaltung der Strukturen und Prozesse einer Einrichtung.

Bis Ende 2022 wird die Überprüfung stattfinden.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2025 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Das BMG fördert in den Jahren 2020 bis 2022 ein Modellvorhaben zu Unterstützungsangeboten für beruflich Pflegende, Betreuungskräfte sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die besonderen physischen oder psychischen Belastungen ausgesetzt sind. Ziel des Modellvorhabens ist, die Unterstützung im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Pflege zu optimieren, die berufliche Qualifizierung von beruflich Pflegenden insbesondere für die Pflege von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen im Hinblick auf den Umgang mit herausforderndem Verhalten und deeskalierenden Handlungsansätzen zu befördern und individuelle und universelle Präventionsmaßnahmen, Beratungs- und Supervisionsangebote für beruflich Pflegende und Betreuungskräfte sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszubauen. Dabei werden auch die Wirkungen entsprechender Ansätze zu gewaltpräventiven Maßnahmen und einer Sicherstellung eines gesundheitserhaltenden Arbeitsumfelds genauer untersucht.

Bis Ende 2022 wird das Modellvorhaben evaluiert.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2023 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Das BMG prüft die im Rahmen der Evaluation des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes nach § 18c SGB XI und im Rahmen anderer Untersuchungen gewonnenen Ergebnisse dahingehend, ob mit dem seit 1. Januar 2017 geltenden Begutachtungsinstrument die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten bei Pflegebedürftigen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen und stark herausforderndem Verhalten fachlich angemessen berücksichtigt werden.

Bis Ende 2022 werden die Auswertung und die Prüfung erfolgen.

Die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der bpa, der GKV-SV, der PKV-Verband und der VDAB wirken darauf hin, dass die Vertragspartner nach § 75
SGB XI die Entwicklung spezieller Vereinbarungen zur pflegerischen Versorgung von Menschen mit Demenz auf Landesebene prüfen.

Bis Ende 2022 werden die Akteure auf Landesebene eine Prüfung durchführen und die Akteure auf Bundesebene werden davon Kenntnis erhalten.

Um Verbesserungen im Bereich – Qualifikation und Qualität – zu erreichen, werden folgende Maßnahmen vereinbart:

Der Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“178 stellt nach Abschluss der modellhaften Implementierung eine konsentierte und anerkannte Grundlage für eine angemessene Pflege von Menschen mit Demenz dar. Die relevanten Akteure (BAGFW, bpa, VDAB, DPR) unterstützen die Umsetzung und Anwendung des Expertenstandards in der pflegerischen Praxis. Das BMG prüft die Förderung einer Fachveranstaltung zur Umsetzung.

Bis Ende 2022 wird eine Fachveranstaltung zum Thema stattfinden.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2023 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Die BAGFW, der bpa und der VDAB unterstützen die staatlich anerkannte Weiterbildung zur Fachkraft für Gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege sowie Qualifikationen und Fortbildungen in gerontopsychiatrischen Kompetenzen.

Bis Ende 2022 werden die genannten Akteure entsprechende Angebote unterstützen.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Die BAGWF unterstützen die staatlich anerkannte Weiterbildung zur Fachkraft für Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung sowie Qualifikationen und Fortbildungen in gerontopsychiatrischen Kompetenzen durch entsprechende Angebote.

Die BAGFW, der bpa und der VDAB setzen sich dafür ein, dass alle Beschäftigten, die im Rahmen der Versorgung in Kontakt mit Menschen mit Demenz kommen und deren Ausbildung entsprechende Inhalte nicht enthält, eine Basisqualifikation, wie z. B. eine „Demenz Partner“-Schulung, erhalten.

Bis Ende 2024 werden die Verbände über den Stand berichten.

Die KBV entwickelt zusammen mit der DGPPN, der DGGPP, der DEGAM und unter Beteiligung weiterer relevanter Akteure einen Vorschlag zur besseren Berücksichtigung der besonderen Anforderungen der therapeutischen Versorgung von Demenzpatientinnen und Demenzpatienten in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Gegenstand sind Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Psychotherapie sowie weitere erprobte nicht medikamentöse Verfahren. Dabei beziehen sie die DVfR und die Verbände der Träger der Pflegeeinrichtungen ein. Die KBV und die DGPPN stellen, ggf. unter Einbeziehung weiterer Fachgesellschaften, ihre Erkenntnisse den Verbänden der Leistungserbringer (BAGFW, bpa, VDAB) zur Verfügung. Diese prüfen die Verbreitung des Vorschlags unter ihren Mitgliedern.

Bis Ende 2022 wird der Vorschlag entwickelt und wird nach positiver Bewertung durch die Verbände der Leistungserbringer unter deren Mitgliedern verbreitet.

Um Verbesserungen im Bereich – Demenzsensible Gestaltung – zu erreichen, werden folgende Maßnahmen vereinbart:

Das KDA entwickelt unter Beteiligung der BAGFW, dem bpa, der DAlzG, dem VDAB und weiterer geeigneter Akteure Empfehlungen zur Schaffung geeigneter Milieus für Menschen mit Demenz in Pflegeeinrichtungen. Dies umfasst u. a. die Gestaltung von Räumlichkeiten, Arbeitsorganisation und Umgang mit den Betroffenen. Die Empfehlungen sollen sowohl für bestehende Einrichtungen als auch für neu entstehende geeignet sein. Die Länder unterstützen nach entsprechender Prüfung diese Empfehlungen. Die BAGFW, der bpa und der VDAB informieren ihre Mitgliedseinrichtungen über die Empfehlungen.

Bis Ende 2022 werden die Empfehlungen entwickelt; die BAGFW, der bpa und der VDAB werden ihre Mitgliedseinrichtungen informieren.

Die DKG setzt sich bei ihren Mitgliedern dafür ein, dass diese die flächendeckende Durchführung der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung nach § 115d SGB V auch für Menschen mit Demenz bundesweit als eine Alternative zur vollstationären Behandlung etablieren, ausbauen und ggf. weiterentwickeln.

Bis Ende 2022 werden alle Mitgliedseinrichtungen informiert. Bis Ende 2024 wird die Umsetzung geprüft.

Um Verbesserungen im Bereich – Qualifikation und Qualität – zu erreichen, werden folgende Maßnahmen vereinbart:

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2025 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Die DGGPP und die DGPPN entwickeln Empfehlungen für die Notfallversorgung von Menschen mit Demenz im Krankenhaus. Sie beziehen die DAlzG, die DKG und weitere relevante Akteure in die Entwicklung ein. Nach der Entwicklung wird die Implementierung der Empfehlungen durch Qualifizierungsangebote und Prozessoptimierungen in den Krankenhäusern durch die beteiligten Akteure gefördert.

Bis Ende 2022 werden die Empfehlungen entwickelt. Danach wird ihre Implementierung bis Ende 2024 gefördert.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2023 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Die DKG wirkt darauf hin, dass validierte Screening-Verfahren für Demenz und für Delir im Krankenhaus implementiert und die Durchführung durch geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt. Die DGPPN und die DGGPP entwickeln entsprechende Empfehlungen für die Krankenhäuser und beziehen dabei die DGG, die DGGG und die DGN ein. Die DKG setzt sich dafür ein, dass die Empfehlungen des Delir-Netzwerks zur Prävention und Behandlung von Delirien in somatischen und psychiatrischen Behandlungseinheiten etabliert und umgesetzt werden. Die Fachgesellschaften DGGPP und DGPPN erarbeiten Empfehlungen zu entsprechenden Weiterbildungsinhalten.

Bis Ende 2022 wird das Verfahren entwickelt. Bis Ende 2024 wird die Implementierung durch die Landeskrankenhausgesellschaften überprüft. Bis Ende 2022 werden die Empfehlungen der Fachgesellschaften erarbeitet.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2023 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Der Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ stellt nach Abschluss der modellhaften Implementierung eine konsentierte und anerkannte Grundlage für eine angemessene Pflege von Menschen mit Demenz dar. Die DKG unterstützt die Umsetzung und Anwendung des Expertenstandards in der pflegerischen Praxis. Das BMG prüft die Förderung einer Fachveranstaltung zur Umsetzung.

Bis Ende 2022 wird eine Fachveranstaltung zum Thema stattfinden.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die DKG hat in ihren Gremien zum Expertenstandard Entlassmanagement informiert.
  • Die Maßnahme wird bis Ende 2023 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Die DKG wirkt darauf hin, dass die organisatorischen Abläufe der medizinischen und pflegerischen Versorgung in Krankenhäusern den besonderen Bedürfnissen demenzerkrankter Patienten angepasst werden. Dazu gehören z. B. Untersuchungen ohne Ortswechsel (auf Station), Berücksichtigung möglichst kurzer Nahrungs- und Flüssigkeitskarenzzeiten bei der OP-Planung, Begleitung auf Wegen innerhalb des Krankenhauses und Vermeidung von Wartezeiten. Die DKG unterstützt die Krankenhäuser, auf der Basis eines angepassten Personal- und Raumkonzepts Angebote aktivierender Betreuung für Menschen mit Demenz während des Krankenhausaufenthalts bereitzustellen. Die DKG ermutigt die Krankenhäuser zur Gewinnung, Qualifizierung und zum Einsatz ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer als Begleiter demenzerkrankter Patienten.

Bis Ende 2024 wird die DKG Krankenhäuser darin unterstützen, dass die Behandlungsplanung bei Bedarf demenzsensibel ausgestaltet wird.

Die DKG, die Länder und die Pflegekammern prüfen die Erstellung von Empfehlungen bzw. Regelungen über die Weiterbildung zur Fachkraft für Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung.

Bis Ende 2022 werden die DKG, die Länder und die Pflegekammern die Erstellung entsprechender Empfehlungen bzw. Regelungen prüfen.

Die BAGFW und die DKG setzen sich dafür ein, dass alle Berufsgruppen, die an der Versorgung von Menschen mit Demenz beteiligt sind und deren Ausbildung entsprechende Inhalte nicht enthält, eine möglichst barrierefreie Basisqualifikation und in angemessenen Abständen eine Auffrischung erhalten. Eine „Demenz Partner“-Schulung kann einen Einstieg bilden.

Bis Ende 2024 werden die DKG und die BAGFW über den Stand berichten.

Um Verbesserungen im Bereich – Demenzsensible Gestaltung – zu erreichen, werden folgende Maßnahmen vereinbart:

Die DKG informiert ihre Mitgliedsverbände zur demenzsensiblen Gestaltung und Architektur von Krankenhäusern. Grundlage bilden die Erkenntnisse aus den Förderprojekten der RBS189 zu diesem Thema. Die Länder berücksichtigen im Rahmen ihrer Investitionskostenförderung die demenzsensible bauliche Gestaltung.

Bis Ende 2022 wird die DKG ihre Mitglieder informieren und bis Ende 2026 wird sie die Ergebnisse der Umsetzung bei ihren Mitgliedsverbänden abfragen.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2026 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Der SPIZ ZNS entwickelt in Kooperation mit der KBV ein multiprofessionelles Konzept zur ambulanten neuropsychiatrischen Versorgung in vertragsärztlichen Komplexzentren. In Komplexzentren sollen Patientinnen und Patienten mit neurologischen und/oder psychiatrischen Erkrankungen, also auch Menschen mit Demenz, ambulant und wohnortnah von einem interdisziplinären und multiprofessionellen Team versorgt werden.

Bis Ende 2022 wird das Konzept erstellt und geprüft, wie dieses sich in bestehende Versorgungsangebote einordnet.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2023 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Der GKV-SV, die KBV und der SPIZ ZNS prüfen unter Einbezug der DEGAM, der DGPPN und der DGGPP, ob durch digitale Gesundheitsanwendungen eine Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Demenz erreicht werden kann. Dabei beziehen sie die BAGFW, den bpa und den VDAB ein.

Bis Ende 2022 wird ein Ergebnis der Prüfung vorliegen.

Um Verbesserungen im Bereich – Qualifikation und Qualität – zu erreichen, werden folgende Maßnahmen vereinbart:

Die KBV und der GKV-SV als Träger des Bewertungsausschusses prüfen, ob durch bessere Abbildung eines psychosozialen Beratungskonzepts für Patientinnen und Patienten, welche die Diagnose Demenz erhalten, und für deren Angehörige eine Verbesserung der Regelversorgung erreicht werden kann. Das Konzept beinhaltet ausführliche Informationen zur Prognose und Behandlungsmöglichkeiten sowie zu regionalen Beratungsangeboten. Hierbei kann die Expertise von Fachgesellschaften wie DEGAM und SPIZ ZNS miteinbezogen werden.

Bis Ende 2022 wird ein Ergebnis der Prüfung vorliegen.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2024 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Die medizinischen Fachgesellschaften DGGPP und DGPPN entwickeln auf der Basis des aktuellen Forschungsstandes eine Empfehlung zum Einsatz mehrsprachiger, kultursensitiver Assessment-Instrumente zur Demenzdiagnostik. Dabei beziehen sie die DAlzG und die DEGAM ein. Im Anschluss wird eine Empfehlung zu deren Anwendung erstellt und an relevante Akteure verbreitet.

Bis Ende 2022 wird die Empfehlung für ein Assessment-Instrument entwickelt.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2023 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Die DEGAM, die DGGPP, die DGPPN, der SPIZ ZNS, die KBV und die BÄK setzen sich unter Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. dafür ein, die Anwendung der von den beteiligten Fachgesellschaften anerkannten Leitlinien bei der Behandlung von Menschen mit Demenz noch zielgerichteter zu befördern. Dazu nutzen sie u. a. etablierte Informations- und Austauschquellen (z. . B. KBV-Praxisnachrichten und Fachforen) und fördern passgenaue Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ärztinnen und Ärzte. Durch leitliniengerechte interprofessionelle Kooperation und Vernetzung können sich regionale Versorgungsketten für Menschen mit Demenz entwickeln.

Bis Ende 2022 wird die Information durch die beteiligten Akteure stattfinden.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2023 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Die BÄK empfiehlt den Landesärztekammern, ärztliche Demenzbeauftragte einzusetzen, die den Kammerangehörigen für Fragen zur Versorgung demenziell erkrankter Patienten und für Maßnahmen der Fortbildung zu Demenz zur Verfügung stehen.

Bis Ende 2022 wird die BÄK eine Empfehlung an die Landesärztekammern aussprechen.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Die Landesärztekammern bieten verschiedene Angebote zur Versorgung von Menschen mit Demenz an und stehen für Fortbildungsmaßnahmen zum Thema Demenz zur Verfügung.

Der GKV-SV, der PKV-Verband und die KBV prüfen, wie die fachärztliche Versorgung von Menschen mit Demenz sowohl zu Hause als auch in den vertragsärztlichen Praxen gefördert werden kann. Gefördert werden sollen einerseits Hausbesuche, andererseits der Einsatz von Mobilitätsdiensten. Dabei beziehen sie die Berufsverbände und die Fachgesellschaften ein.

Bis Ende 2022 wird ein Workshop zu diesem Thema stattfinden.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2023 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Die DKG, der GKV-SV, die KBV und der PKV-Verband wirken darauf hin, dass in den Ländern Empfehlungen zur Notfallversorgung von Menschen mit Demenz beschlossen werden.

Bis Ende 2024 werden sich die (sektorenübergreifenden) Landespflegeausschüsse in den Ländern mit diesem Thema befassen.

Die KBV und der GKV-SV entwickeln die Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V unter Beteiligung des SPIZ ZNS, der DEGAM, der DGPPN und der DGGPP, dem bpa, der BAGFW und dem VDAB zur besseren Berücksichtigung der besonderen Anforderungen der ärztlichen Versorgung von Demenzpatientinnen und Demenzpatienten in vollstationären Pflegeeinrichtungen weiter. Dabei wird die Förderung der Telemedizin berücksichtigt.

Bis Ende 2022 wird die weiterentwickelte Vereinbarung getroffen.

Um Verbesserungen im Bereich – Zusammenarbeit, Vernetzung und Koordination – zu erreichen, werden folgende Maßnahmen vereinbart:

Im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie wird ein Versorgungspfad für Menschen mit Demenz entwickelt. Dabei wirken folgende Akteure mit: BAGFW, BÄK, bpa, DAlzG, BAGSO, DED, DGG, DGGG, DGGPP, DGPPN, DZNE, DKG, DVfR, DEGAM, DPR, GKV-SV, KBV, KDA, SPIZ ZNS und VDAB. Sie definieren innerhalb des Pfades die jeweiligen Aufgaben und beschreiben die erforderlichen Schnittstellen zwischen den Sektoren. Weitere relevante Akteure, z. . B. der Deutsche Behindertenrat und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, werden einbezogen. Dazu setzen das BMG und das BMFSFJ ein eigenständiges Projekt auf. Sofern ein Versorgungspfad entwickelt wurde, fördern alle beteiligten Akteure seine Umsetzung in die Praxis.

Bis Ende 2024 wird der Versorgungspfad entwickelt.

Der GKV-SV und die KBV als Träger des Bewertungsausschusses überprüfen, wie die Koordination und Kooperation bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Demenz durch eine mögliche Änderung der Abbildung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab verbessert werden kann.

Bis Ende 2022 wird der Bewertungsausschuss die Prüfung abschließen.

Die KBV entwickelt in Zusammenarbeit mit der BÄK, der DGPPN, der DGGPP, der DEGAM und dem SPIZ ZNS Arbeitsmaterialien (Qualitätszirkelmodul) für interdisziplinäre Qualitätszirkel zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Demenz.

Bis Ende 2022 wird ein Modulhandbuch veröffentlicht.

Die KBV und der GKV-SV entwickeln in Zusammenarbeit mit der BÄK, der DGPPN, der DGGPP, der DEGAM und dem SPIZ ZNS Qualitätskriterien für die Vernetzung der haus- und fachärztlichen Versorgung.

Bis Ende 2022 werden die Qualitätskriterien entwickelt.

Das BMG prüft die Förderung eines Projektes zum Thema Rehabilitation für Menschen mit Hauptdiagnose Demenz. Projektziel ist die Klärung der Fragen, welche Potenziale Rehabilitation für Menschen mit der Hauptdiagnose Demenz bietet, wie ein entsprechendes Angebot ausgestaltet werden müsste, ob es der Anpassung gesetzlicher Regelungen bedarf und inwieweit eine Rehabilitationsempfehlung bei der Begutachtung befördert werden kann.

Bis Ende 2022 wird die Prüfung des Projektvorhabens abgeschlossen und über eine mögliche Umsetzung entschieden.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2024 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Der GKV-SV und die KBV wirken darauf hin, dass die Partnerinnen und Partner der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining prüfen, wie Patientinnen und Patienten mit Demenz verstärkt von Rehabilitationssport profitieren können. Nach erfolgter Prüfung setzen sie sich ggf. dafür ein, eine entsprechende Anpassung der Rahmenvereinbarung vorzunehmen.

Bis Ende 2022 wird die Prüfung erfolgen.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Die Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining ermöglicht grundsätzlich Rehabilitationssport bei allen Indikationen, einschließlich Menschen mit Demenz. Die überarbeitete Rahmenvereinbarung (2022) erkennt zudem an, dass bei einer leichten bis mittelgradigen Demenz ein erweiterter Leistungsumfang erforderlich sein kann.

Die DKG und der GKV-SV werden die Krankenhäuser bzw. die Krankenkassen über die vorliegenden Erkenntnisse zur Rehabilitationsfähigkeit von Menschen mit der Nebendiagnose Demenz informieren. Sie wirken auf diese Weise darauf hin, dass im Rahmen des Entlassmanagements bzw. des bestehenden Verfahrens zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation sowie im Rahmen des Versorgungsmanagements nach § 11 Abs. 4 SGB V auch für Menschen mit der Nebendiagnose Demenz systematisch und flächendeckend eine Rehabilitationsindikation geprüft wird.

Bis Ende 2022 werden die DKG die Krankenhäuser und der GKV-SV die Krankenkassen informieren.

Die BAGFW, der bpa und der GKV-SV setzen sich dafür ein, dass das Angebot mobiler Rehabilitation bedarfsgerecht ausgebaut wird, um auch den besonderen Bedarfen von Menschen mit der Nebendiagnose Demenz Rechnung zu tragen. Der GKV-SV berichtet über die Entwicklungen im Bereich der mobilen Rehabilitation.

Bis Ende 2024 wird der GKV-SV über die durchgeführten Maßnahmen zur Entwicklung der mobilen Rehabilitation berichten.

Das BMG wertet die Evaluationsergebnisse (§ 18c Abs. 2 SGB XI) sowohl hinsichtlich der Aussagen zum Thema „Prävention“ als auch im Hinblick auf dahingehende Empfehlungen systematisch aus. Das BMG prüft auf dieser Basis, inwieweit daraus gesetzgeberische Anpassungsbedarfe bzw. Anpassungsmöglichkeiten zur Verbesserung der präventiven Versorgung abgeleitet werden können. Der GKV-SV prüft, ob der Leitfaden Prävention nach § 20 Abs. 2 SGB V und der Leitfaden Prävention nach § 5 SGB XI ergänzt werden müssen.

Bis Ende 2022 werden die Auswertung und die Prüfungen erfolgen. Bis Ende 2024 werden ggf. gesetzgeberische Maßnahmen umgesetzt.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Das Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfasst alle wichtigen Aspekte der Pflegebedürftigkeit. Es berücksichtigt körperliche, geistige und psychische Einschränkungen genauer und erkennt auch besser, ob Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahmen nötig sind. Es gibt keinen gesetzlichen Bedarf, die präventive Versorgung in der Pflegebegutachtung zu ändern.
  • Die Maßnahme wird bis Ende 2024 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Um Verbesserungen im Bereich – Qualifikation und Qualität – zu erreichen, wird folgende Maßnahme vereinbart:

Die DVfR erarbeitet mit ihren Mitgliedern und in Kooperation mit der DAlzG eine barrierefreie Übersicht der Rehabilitationsangebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Hierbei werden die verschiedenen Stadien der Demenz ebenso berücksichtigt wie die entsprechenden Wohnformen der Betroffenen. Darauf aufbauend entwickelt die DVfR Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung von Einrichtungen in Bezug auf die rehabilitative Versorgung von Menschen mit Demenz. Sie stellt diese Empfehlungen den Verbänden der Leistungserbringer zur Verfügung.

Bis Ende 2022 wird die Übersicht entwickelt und Handlungsempfehlungen für die demenzsensible Weiterentwicklung von Einrichtungen werden erarbeitet.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2023 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.