
Pflegende Angehörige
Mehr Unterstützungsleistungen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen
Bei der Pflege und Betreuung der Betroffenen zu Hause übernehmen häufig Angehörige die Hauptverantwortung. Die Versorgung einer an Demenz erkrankten Person ist herausfordernd und führt bei Angehörigen oft zu körperlichen, psychischen, finanziellen und zeitlichen Belastungen.
Um den Alltag und die Pflege zu Hause gut bewältigen zu können, benötigen Angehörige
- ein umfangreiches Wissen über das Krankheitsbild,
- bessere Beratung zu Unterstützungsmöglichkeiten sowie
- Möglichkeiten zur eigenen Erholung.
Die Möglichkeiten der Beratung sollen bekannter gemacht und, wo notwendig, ausgeweitet werden. Insbesondere erwerbstätige Menschen mit Demenz, pflegende Angehörige sowie Menschen mit Migrationshintergrund sollen zielgenaue Beratungs- und Unterstützungsangebote erhalten. Familien werden bei Konflikten mehr Unterstützung erfahren. Präventive und rehabilitative Angebote für pflegende Angehörige sollen ausgebaut werden.
Wichtige Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Demenz und pflegenden Angehörigen sind:
Nachdem eine Demenz festgestellt wird, haben Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen viele Fragen. Deshalb prüft das Bundesministerium für Gesundheit, ob ihnen nach der Diagnose eine Demenzbegleitung zur Seite gestellt und ob dies im Rahmen des SGB XI geregelt werden kann.
Das BMG wird unter Einbindung des DZNE und weiterer einschlägiger Forschungseinrichtungen, der BÄK, der KBV und des GKV-SV prüfen, ob ein Dementia Care Management im Rahmen des SGB XI eingeführt werden kann, damit Menschen mit Demenz und deren Angehörige bedarfsgerecht bei der medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Versorgungsplanung und -umsetzung unterstützt und begleitet werden.
Bis Ende 2022 wird das BMG die Prüfung zur möglichen Einführung des Dementia Care Managements im Rahmen des SGB XI abschließen.
Menschen mit Demenz, speziell Alleinlebende, sollen nach Erhalt der Diagnose Demenz durch ehrenamtliche Lotsen unterstützt und begleitet werden.
Das BMFSFJ, die BAGSO, die DAlzG, die kommunalen Spitzenverbände, die Länder und die Malteser setzen sich dafür ein, eine niedrigschwellige Erstbegleitung nach der Diagnose, insbesondere für Alleinlebende, durch ehrenamtliche Personen auszubauen. Angeboten wird diese z. B. durch Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz, Mehrgenerationenhäuser sowie kommunale Netzwerke oder andere kommunale Einrichtungen.
Bis Ende 2024 werden über die Hälfte der Lokalen Allianzen, Mehrgenerationenhäuser und Netzwerke prüfen, ob sie ehrenamtliche Erstbegleitung anbieten können und ggf. ein Angebot aufbauen oder erweitern können.
Es sollen lokale Netzwerke zum Thema Pflege und Beruf entstehen. Sie sollen berufstätige pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz bei der Vereinbarkeit ihrer Berufstätigkeit mit der Pflege unterstützen.
Die Länder und die kommunalen Spitzenverbände wirken darauf hin, Netzwerkstrukturen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf durch Unternehmen, Kommunen, pflegende Angehörige und Akteure der pflegerischen und sozialen Versorgung auf kommunaler Ebene, insbesondere zur Unterstützung der Angehörigen von Menschen mit Demenz, auf- und auszubauen. Das BMFSFJ wird eine Studie zu vorhandenen Netzwerken in Auftrag geben und eine Regiestelle auf Bundesebene zur Unterstützung der fachlichen Arbeit in den Netzwerken einrichten.
Bis Ende 2024 werden die Länder, die kommunalen Spitzenverbände und das BMFSFJ über die Netzwerkstrukturen berichten und das BMFSFJ wird über die Einrichtung einer Regiestelle entscheiden.
Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung für pflegende Angehörige sollen ausgeweitet werden. Dazu prüft der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung den Ausbau von Programmen speziell für pflegende Angehörige.
Der GKV-SV sieht die Gruppe der pflegenden Angehörigen als wichtige zu unterstützende Personengruppe für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention an und hat hierzu bereits Angebote im GKV-Leitfaden Prävention und auch im Rahmen der Nationalen Präventionskonferenz verankert. Diese gilt es zur Anwendung zu bringen und ggfs. weiterzuentwickeln. Darüber hinaus prüft der GKV-SV auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen und Erkenntnisse Möglichkeiten, nach Auslaufen der bisherigen Förderangebote im Rahmen des kommunalen Förderprogramms ein neues Förderangebot für diese Personengruppe aufzulegen.
Bis Ende 2023 wird der GKV-SV über sein Prüfungsergebnis informieren.
Handlungsfelder der Nationalen Demenzstrategie