Pflegende Angehörige

Mehr Unterstützungsleistungen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen

Bei der Pflege und Betreuung der Betroffenen zu Hause übernehmen häufig Angehörige die Hauptverantwortung. Die Versorgung einer an Demenz erkrankten Person ist herausfordernd und führt bei Angehörigen oft zu körperlichen, psychischen, finanziellen und zeitlichen Belastungen.

Um den Alltag und die Pflege zu Hause gut bewältigen zu können, benötigen Angehörige

  • ein umfangreiches Wissen über das Krankheitsbild,
  • bessere Beratung zu Unterstützungsmöglichkeiten sowie
  • Möglichkeiten zur eigenen Erholung.

Die Möglichkeiten der Beratung sollen bekannter gemacht und, wo notwendig, ausgeweitet werden. Insbesondere erwerbstätige Menschen mit Demenz, pflegende Angehörige sowie Menschen mit Migrationshintergrund sollen zielgenaue Beratungs- und Unterstützungsangebote erhalten. Familien werden bei Konflikten mehr Unterstützung erfahren. Präventive und rehabilitative Angebote für pflegende Angehörige sollen ausgebaut werden.

Die Ziele und Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Demenz und pflegenden Angehörigen sind:

Das BMG wird unter Einbindung des DZNE und weiterer einschlägiger Forschungseinrichtungen, der BÄK, der KBV und des GKV-SV prüfen, ob ein Dementia Care Management im Rahmen des SGB XI eingeführt werden kann, damit Menschen mit Demenz und deren Angehörige bedarfsgerecht bei der medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Versorgungsplanung und -umsetzung unterstützt und begleitet werden.

Bis Ende 2022 wird das BMG die Prüfung zur möglichen Einführung des Dementia Care Managements im Rahmen des SGB XI abschließen.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2024 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Die DAlzG baut unter Einbindung des BMFSFJ ihre trägerunabhängige, anonyme, psychosoziale und demenzspezifische Telefon- und E-Mail-Beratung aus und wirbt stärker dafür. Sie ist speziell auch auf Menschen mit seltenen Demenzformen oder für Personen, die keine offiziellen Beratungsstellen aufsuchen wollen, ausgerichtet.

Bis Ende 2024 wird die Anzahl der Beratungskontakte (Telefon und E-Mail) um 10 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018 ansteigen.

Das BMFSFJ, die DAlzG, die BAGFW, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände wirken darauf hin, dass offene Treffs oder Beratungssprechstunden zum Thema „Demenz“ in öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie z. . B. im Rahmen der Mittagstische – insbesondere für Alleinlebende – vermehrt angeboten werden.

Bis Ende 2024 werden die betreffenden Akteure bei Bedarf Beratungsangebote zu Demenz in öffentlichen Einrichtungen etablieren und diese Angebote bekannt machen.

Das BMFSFJ, die BAGSO, die DAlzG, die kommunalen Spitzenverbände, die Länder und die Malteser setzen sich dafür ein, eine niedrigschwellige Erstbegleitung nach der Diagnose, insbesondere für Alleinlebende, durch ehrenamtliche Personen auszubauen. Angeboten wird diese z. . B. durch Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz, Mehrgenerationenhäuser sowie kommunale Netzwerke oder andere kommunale Einrichtungen.

Bis Ende 2024 werden über die Hälfte der Lokalen Allianzen, Mehrgenerationenhäuser und Netzwerke prüfen, ob sie ehrenamtliche Erstbegleitung anbieten können und ggf. ein Angebot aufbauen oder erweitern können.

Der GKV-SV und die kommunalen Spitzenverbände wirken darauf hin, dass sich Pflegestützpunkte sowie andere Beratungsstellen zur Unterstützung von entfernt lebenden Angehörigen von Menschen mit Demenz stärker miteinander vernetzen. Zudem werden die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der VDAB und der bpa ihre Mitgliedseinrichtungen dafür sensibilisieren, dass Träger von Pflegeeinrichtungen ihre Strukturen regelhaft weiterentwickeln, um die Kommunikation und Unterstützung von entfernt lebenden Angehörigen weiter zu fördern.

Bis Ende 2022 werden alle Pflegestützpunkte bei Bedarf entfernt lebende Angehörige dabei unterstützen, einen entsprechenden Ansprechpartner am Ort des Pflegebedürftigen zu erhalten. Bis Ende 2022 werden die Trägerverbände ihre Mitgliedseinrichtungen entsprechend sensibilisieren.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Der GKV-SV baute 2022 die Beratungs- und Pflegestützpunkte mit besonderem Augenmerk auf entfernt lebende Angehörige maßgeblich aus. Die Kommunalen Spitzenverbände erweiterten ihr Beratungsangebot durch die Förderung des Demenzatlas‘, des Demenz-Ratgebers und der Demenzlotsen. Die BAGFW legte ihren Schwerpunkt auf die Erweiterung von Kommunikationsnetzwerken, während die bpa, auch als Reaktion auf die Corona-Pandemie, vermehrt digitale Kommunikationswege etablierte.

Die kommunalen Spitzenverbände setzen sich dafür ein, dass Menschen mit Demenz besser über das Beratungsangebot im Rahmen der Altenhilfe nach § 71 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB XII informiert werden. Zudem wirken sie darauf hin, dass die Kommunen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten mehr personelle Ressourcen zur Beratung, insbesondere für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, bereitstellen.

Bis Ende 2022 werden die kommunalen Spitzenverbände darauf hinwirken, dass die Kommunen das Beratungsangebot nach § 71 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB XII verstärken.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen den Aufbau offener Treffs und Beratungssprechstunden zum Thema Demenz in öffentlichen Einrichtungen sowie bei Mittagstischen für Alleinlebende. Zudem haben sie Handlungsfelder für eine aktivierende Alterspolitik identifiziert, in denen die Kommunen Unterstützung anbieten können.

Der GKV-SV prüft mit Blick auf die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI die Notwendigkeit zur Ergänzung der Pflegeberatungs-Richtlinie sowie der Empfehlungen nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI in Bezug auf Menschen mit Demenz.
Das KDA und das DZNE werden unter Mitwirkung des bpa, der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, des DPR, des VDAB, der DAlzG und der kommunalen Spitzenverbände eine Handreichung für Qualitätsstandards der Beratung zu Fragen der Pflege und des Alters für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen entwickeln. Die Handreichung wird den Beratungsstellen bundesweit zur Verfügung gestellt. Inhalte der Handreichung werden in Multiplikatorenschulungen für Beraterinnen und Berater vermittelt. Im Zuge der Entwicklung einer Handreichung für Qualitätsstandards werden ebenfalls Module zur Fort- und Weiterbildung Beraterinnen und Berater konzipiert. Jedes Modul wird unter Berücksichtigung der Beratungsbedarfe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen entwickelt.

Bis Ende 2022 wird die Pflegeberatungs-Richtlinie unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse überprüft und ggf. ergänzt. Bis Ende 2024 wird die Handreichung vorliegen und Fort- und Weiterbildungsmodule werden entwickelt.

Stand der Maßnahme: 

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2023 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.
  • GKV-SV: „Die Pflegeberatungs-Richtlinien wurden am 19.06.2023 im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen der NDS um „demenzielle Erkrankungen“ ergänzt. So sollen Pflegeberater/-innen zielgruppenspezifische Ratgeber für Menschen mit demenziellen Erkrankungen sowie für deren Angehörige oder weitere Personen bereithalten, zur Verfügung stellen und auf spezielle Angebote hinweisen. Es sind auch digitale Angebote spezieller Fachstellen zu berücksichtigen.“ (Stand: Monitoring-Abfrage 2024)

Bestehende Webangebote zur Beratung über Leistungen, Beratungs- und Schulungsansprüche werden verbessert und stärker untereinander verlinkt. Alle Akteure nutzen den „Wegweiser Demenz“ als zentrale Plattform zur Verlinkung ihrer Informationsangebote im Netz für Menschen mit Demenz. Das BMFSFJ erstellt zudem einen Praxisleitfaden zu allen bundesweit geltenden Beratungs- und Schulungsansprüchen von pflegebedürftigen Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen in verständlicher Sprache.

Bis Ende 2022 werden die entsprechenden Angebote entwickelt bzw. erweitert. Der Praxisleitfaden wird erstellt.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Eine Vielzahl an Beratungsangeboten sind auf dem Wegweiser Demenz verlinkt und werden kontinuierlich aktualisiert. Zudem wurden zwei Erklärfilme zu den zur Verfügung stehenden Beratungsangeboten veröffentlicht, welche den ursprünglich geplanten Praxisleitfaden ersetzen und auf diesen hinweisen.

Der GKV-SV wirkt bei den zuständigen Pflegekassen darauf hin, dass die bestehenden Informationsplattformen (z.B.: Pflegenavigator und Pflegelotse) von den Anbieterinnen und Anbietern um demenzspezifische Informationen und/oder Suchfunktionen erweitert werden. Zudem wirken die Länder darauf hin, benutzerfreundliche und barrierefreie Informationsangebote zu demenzspezifischen Angeboten auf- und auszubauen. Des Weiteren werden die Datenbanken auf dem „Wegweiser Demenz“ des BMFSFJ verlinkt. Auch der PKV-Verband erklärt sich bereit, seine entsprechenden Informationsangebote kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Bis Ende 2026 werden die bereits vorhandenen Informationsplattformen (wie z. . B. Pflegenavigator, Pflegelotse, www.pflegeberatung.de) kontinuierlich um demenzspezifische Angebote erweitert. Es werden in jedem Land barrierefreie Informationsangebote existieren.

Über die Möglichkeit der kostenlosen Rechtsberatung bei Bedürftigkeit durch Rechtsanwälte und Rechtsbeistände auf Grundlage des Beratungshilfegesetzes werden Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen stärker informiert. Hierfür wirken die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der GKV-SV im Rahmen seiner Aufgabenstellung und die kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass Pflegeberatungsstellen gezielt mehr Informationen über den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe zur Verfügung stellen und Unterstützung bei der Antragstellung anbieten. Das BMFSFJ weist zudem im "Wegweiser Demenz" auf diese kostenlose Rechtsberatung hin und stellt diese Information für Multiplikatoren zur Verfügung. Das BMG wird ebenfalls den "Ratgeber Demenz" dahingehend ergänzen.

Bis Ende 2022 werden Pflegeberatungsstellen flächendeckend informiert und können diesbezüglich Unterstützung anbieten. Zudem wird die Information im "Wegweiser Demenz" stehen. Der „Ratgeber Demenz“ des BMG wird ergänzt.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Um die Rechtsberatung von Menschen mit Demenz zu verbessern, wirken die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der GKV-SV im Rahmen ihrer Aufgabenstellung darauf hin, dass sich Pflegeberatungsstellen besser mit Rechtsberatungsstellen und den Betreuungsvereinen vernetzen.

Bis Ende 2024 werden die Akteure über entstandene Vernetzungsstrukturen Auskunft geben.

Es findet eine Sensibilisierung der Haus- und Fachärzte über die Veröffentlichungen der KBV und über Fortbildungen der DGGPP in Kooperation mit der Deutschen Akademie für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie e. V. für die Problematik der rechtlichen Beratung bei Demenz statt.

Bis Ende 2022 wird die Thematik „Demenz und rechtliche Fragen“ in Veröffentlichungen der KBV aufgegriffen und in Fortbildungen der DGGPP behandelt.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

  • Die Maßnahme wird bis Ende 2023 von allen beteiligten Akteuren vollständig umgesetzt.

Die Länder und die kommunalen Spitzenverbände werden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für das Betreuungsrecht weiter darauf hinwirken, dass berufliche und ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie die für das Betreuungsrecht zuständigen Richterinnen und Richter an Amtsgerichten zum Thema Demenz informiert werden.

Bis Ende 2022 werden die Länder zielgerichtete Maßnahmen umsetzen und die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür werben.

Stand der Maßnahme:

  • Landkreise und Städte setzen die 2023 in Kraft getretene Betreuungsrechtsreform um. Zur Unterstützung haben die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) unter anderem die "Empfehlungen zur Aufgabenwahrnehmung der Betreuungsbehörden" aufgesetzt. In den Ländern wurden vielfältige Informationen angeboten, beispielsweise eine Online-Tagung zum Thema "Demenz und Kommunikation mit Menschen mit Demenz in der betreuungsrichterlichen Praxis", Fortbildungen sowie Schulungen, teilweise über Kooperationen mit Regionalbüros. 
  • Sechs Länder haben die Maßnahme erfolgreich umgesetzt. Die konkreten Antworten finden Sie im Bericht an die Steuerungsgruppe 2024 auf den Seiten 22 - 24. (Stand: Monitoring-Abfrage 2024)

Das ZQP initiiert mit der Deutschen Hochschule der Polizei ein Projekt mit dem Ziel, alleinlebende Menschen mit Demenz vor finanziellem Missbrauch besser zu schützen. Hierzu müssen in einem ersten Projektschritt mehr wissenschaftliche Erkenntnisse zu dem Thema gewonnen werden. Aus den Erkenntnissen sollen in einem zweiten Projektschritt Handlungsempfehlungen generiert und möglichst barrierearm verbreitet werden. Bei Vorlage eines Projektkonzepts prüft die Stiftung „Deutsches Hilfswerk“, ob eine Förderung aus Mitteln der Deutschen Fernsehlotterie möglich ist.

Bis Ende 2024 werden Handlungsempfehlungen abgeleitet und möglichst barrierearm öffentlichkeitswirksam verbreitet.

Das BMFSFJ entwickelt eine Handreichung für Unternehmen, die über Demenz aufklärt und Bedarfe von Menschen mit Demenz im Erwerbsalter darstellt. Darüber hinaus zeigt die Handreichung Möglichkeiten zur Entwicklung von betriebsinternen Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Demenz im Erwerbsalter sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf. Die Handreichung wird u. . a. über das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ kostenlos angeboten. Weiterhin wird die telefonische Beratung von Betrieben über das Alzheimer-Telefon der DAlzG ausgebaut und stärker über das Angebot informiert. Zudem werden über die „Demenz Partner“-Schulung der DAlzG Beschäftigte im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements erreicht.

Bis Ende 2022 wird die Handreichung barrierefrei erstellt und über das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ verbreitet. Zudem wird bis Ende 2024 das Alzheimer-Telefon ausgebaut und jährlich bezüglich der Anrufe, welche durch Unternehmen erfolgen, ausgewertet. Die „Demenz Partner“-Schulung wird für Beschäftigte im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements um das Thema „Demenz und Erwerbstätigkeit“ ergänzt und genutzt.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Die Handreichung wurde überarbeitet, ist im Erscheinen und wird auch über das Netzwerkbüro "Erfolgsfaktor Familie" verbreitet.

Um Menschen mit Demenz im betrieblichen Kontext mit kompetenten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern zu unterstützen, werden Integrationsämter und andere Beratungs- und Unterstützungsakteure für das Thema Demenz sensibilisiert. Hierfür wird die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen speziell für Demenz geschulte Fachkräfte in den Integrationsfachdiensten bereitstellen und über das Angebot informieren. Zudem werden sich die Integrationsfachdienste mit Unterstützung der DAlzG und der BAGSO stärker mit regionalen Demenznetzwerken vernetzen.

Bis Ende 2024 werden sich Netzwerkstrukturen zwischen regionalen Demenznetzwerken und Integrationsämtern etablieren bzw. werden ausgebaut.

Die DAlzG wird in einem Modellprojekt unter Einbindung des Beirats „Leben mit Demenz“ eine regelmäßig stattfindende moderierte Online-Selbsthilfegruppe für Menschen mit Demenz im Erwerbsalter entwickeln und bei positiven Erfahrungen ausweiten. Hierbei werden auch seltene Demenzerkrankungen thematisch behandelt.

Bis Ende 2022 wird das Modellprojekt durchgeführt, ausgewertet und ggf. wird ein Konzept für die Ausweitung vorliegen.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Es wurden mehrere Versuche unternommen, eine Online-Selbsthilfegruppe aufzubauen, aber es gibt Hindernisse wie den Zugang zur Zielgruppe und die Akzeptanz des Onlineformats. Zwei Online-Gruppen wurden gegründet, aber nicht alle Teilnehmer sind im erwerbsfähigen Alter, daher ist eine Erweiterung des Modells derzeit nicht geplant.

Der GKV-SV (unter Einbindung der Landesverbände der Pflege- und Krankenkassen sowie die Ersatzkassen), die Länder und die kommunalen Spitzenverbände wirken darauf hin, dass Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen bei Bedarf sprach- und kulturmittelnd handlungsfähig sind.

Bis Ende 2022 werden die Länder den Status quo und den Bedarf ermitteln, ggf. werden die Rahmenverträge entsprechend angepasst. Bis Ende 2024 werden alle Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen über ein bedarfsgerechtes Angebot verfügen.

Stand der Maßnahme:

  • Acht Länder haben die Maßnahme erfolgreich umgesetzt. Die konkreten Antworten finden Sie im Bericht an die Steuerungsgruppe 2024 auf den Seiten 25 - 26. (Stand: Monitoring-Abfrage 2024)

Die BAGFW, die Länder, die kommunalen Spitzenverbände und die RBS wirken darauf hin, dass mehr niedrigschwellige kultursensible Beratungsangebote etabliert werden. Dafür setzen sie sich zum Ziel, dass sich Beratungsstellen mit anderen kultursensiblen Einrichtungen vernetzen und mit Migrantenvereinen zusammenarbeiten.

Bis Ende 2022 werden Netzwerke in allen Ländern bestehen. Die BAGFW, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände werden über die Weiterentwicklung der kultursensiblen Beratungseinrichtungen berichten können.

Stand der Maßnahme:

  • Acht Länder haben die Maßnahme erfolgreich umgesetzt. Die konkreten Antworten finden Sie im Bericht an die Steuerungsgruppe 2024 auf den Seiten 26 - 28. (Stand: Monitoring-Abfrage 2024)

Die Länder stellen über ihre Fachstellen für Demenz und Pflege jeweils Informationsangebote zur Verfügung, welche auch Informationen zu mehrsprachigen Beratungsangeboten enthalten. Zudem erweitern die RBS und die DAlzG die Datenbank zu bundesweit existierenden kultursensiblen Beratungsstellen und Vernetzungsangeboten auf der Website www.demenz-und-migration.de. Der „Wegweiser Demenz“ verlinkt auf diese Datenbank.

Bis Ende 2022 werden in allen Ländern barrierefreie Informationsangebote vorhanden sein, die das mehrsprachige Beratungsangebot ausweisen. Bis Ende 2022 wird die Datenbank der Website www.demenz-und-migration.de erweitert.

Stand der Maßnahme:

  • Sieben Länder haben die Maßnahme erfolgreich umgesetzt. Die konkreten Antworten finden Sie im Bericht an die Steuerungsgruppe 2024 auf den Seiten 29 - 30. (Stand: Monitoring-Abfrage 2024)

Der GKV-SV, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der bpa, der VDAB und die DAlzG wirken darauf hin, dass über die Angebote der Pflegekurse vor Ort stärker informiert wird. Auch der PKV-Verband erklärt sich hierzu bereit und bietet über MEDICPROOF zusätzlich ein spezielles, individuelles und aufsuchendes Beratungsangebot (Pflegetraining zu Hause) an. Die Empfehlung für ein Pflegetraining kann u. . a. im Rahmen der Pflegebegutachtung oder der Pflegeberatung erfolgen; zudem wird eine einfache, schnelle und unkomplizierte Inanspruchnahme ermöglicht. Das BMFSFJ wird auf dem „Wegweiser Demenz“ die Unterstützungsmöglichkeiten zur Betreuung Pflegebedürftiger, die es pflegenden Angehörigen erleichtern, Pflegekurse in Anspruch zu nehmen, noch stärker abbilden.

Bis Ende 2022 werden der GKV-SV, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der bpa, der VDAB, die DAlzG und der PKV-Verband verstärkt über die Möglichkeiten der Teilnahme an Pflegekursen und Unterstützungsangeboten informieren. Bis Ende 2026 wird das BMFSFJ stetig den „Wegweiser Demenz“ hinsichtlich der Unterstützungsmöglichkeiten aktualisieren.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Medicproof  bietet individuelles Training im Zuhause der pflegebedürftigen Person an, um Pflegepersonen zu stärken und Überlastung vorzubeugen. Die Wirksamkeit des Trainings wurde 2022 bestätigt. Weitere Informationen sind über Versicherungsunternehmen und den compass private pflegeberatung verfügbar.

Das BMG prüft, ob es Maßnahmen zur Unterstützung der stärkeren Verbreitung von Pflegekursen und häuslichen Schulungen bedarf und ob für die Durchführung von häuslichen Schulungen der Abschluss von gemeinschaftlichen Verträgen nach § 45 Abs. 2 SGB XI stärker genutzt werden kann.

Bis Ende 2022 wird das BMG über die erfolgte Prüfung berichten.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Die Pflegekassen informieren online oder über Printprodukte über häusliche Schulungen, die Pflegepersonen helfen sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln.

Der GKV-SV, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der bpa und der VDAB wirken darauf hin, dass Anbieter von Pflegekursen nach § 45 SGB XI Angehörige von Menschen mit Demenz während des Zeitraums einer Schulung auf die gesetzlichen Ansprüche der Betreuung der pflegebedürftigen Person hinweisen und nach Möglichkeit entsprechende Angebote vorhalten bzw. bei der Suche nach einer geeigneten Betreuung unterstützen.

Bis Ende 2022 werden die Akteure die Anbieter von Pflegekursen auffordern, die Maßnahme umzusetzen, und können über die Entwicklung berichten.

Stand der Maßnahme:

  • Die Maßnahme wurde erfolgreich umgesetzt. (Stand: Monitoring-Abfrage 2024)

Die Länder prüfen, unter welchen Voraussetzungen Pflegekurse für berufstätige Angehörige von Menschen mit Demenz als Weiterbildung oder Bildungsurlaub anerkannt und in den Katalog der zugelassenen Weiterbildungsmaßnahmen aufgenommen werden können.

Bis Ende 2021 wird die Prüfung stattfinden.

Stand der Maßnahme:

  • Zehn Länder haben die Maßnahme erfolgreich umgesetzt. Die konkreten Antworten finden Sie im Bericht an die Steuerungsgruppe 2024 auf den Seiten 32 - 34. (Stand: Monitoring-Abfrage 2024)

Das BMFSFJ leitet auf der Grundlage des ersten Berichtes des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf eine breite gesellschaftliche Diskussion und Prüfung der Weiterentwicklung der Familienpflegezeit und Pflegezeit ein, damit insbesondere auch pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz eine stärkere Unterstützung erfahren, wenn sie Pflegeaufgaben und Erwerbstätigkeit in Einklang bringen müssen.

Bis Ende 2021 wird die Prüfung der Weiterentwicklung eingeleitet.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2022:

Die Maßnahme ist abgeschlossen. Die Prüfung ist eingeleitet. Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht vor, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz weiterzuentwickeln und pflegenden Angehörigen und Nahestehenden mehr Zeitsouveränität, auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten, zu ermöglichen.

Die Länder und die kommunalen Spitzenverbände wirken darauf hin, Netzwerkstrukturen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf durch Unternehmen, Kommunen, pflegende Angehörige und Akteure der pflegerischen und sozialen Versorgung auf kommunaler Ebene, insbesondere zur Unterstützung der Angehörigen von Menschen mit Demenz, auf- und auszubauen. Das BMFSFJ wird eine Studie zu vorhandenen Netzwerken in Auftrag geben und eine Regiestelle auf Bundesebene zur Unterstützung der fachlichen Arbeit in den Netzwerken einrichten.

Bis Ende 2024 werden die Länder, die kommunalen Spitzenverbände und das BMFSFJ über die Netzwerkstrukturen berichten und das BMFSFJ wird über die Einrichtung einer Regiestelle entscheiden.

Die Länder unterstützen Programme zur Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen zu betrieblichen Pflegelotsen mit demenzspezifischen Kenntnissen. Die Länder und das BMFSFJ werben dafür, dass die Unternehmen oder Betriebsverbünde von Kleinstunternehmen sich an diesen Programmen freiwillig beteiligen und Pflegelotsen benennen, die Menschen mit Demenz auf entsprechende kommunale Unterstützungsstrukturen hinweisen können.

Bis Ende 2024 werden in allen Ländern Schulungen für betriebliche Pflegelotsen angeboten. Die Länder und das BMFSFJ werden bis Ende 2024 über die Etablierung von Pflegelotsen in Unternehmen berichten.

Das BMFSFJ wird über das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ darauf hinwirken, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser informieren. Dabei werden die Belange von Beschäftigten mit an Demenz erkrankten Angehörigen besonders berücksichtigt. Dazu führt das BMFSFJ unter Einbindung der DAlzG Workshops für Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern durch. Das BMFSFJ informiert zudem verstärkt über Möglichkeiten der besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf auf den Websites www.wege-zur-pflege.de, www.wegweiser-demenz.de und über das Beratungstelefon. Zudem werden das Konzept des „Demenz Partner“-Kurses der DAlzG und die spezifischen Kurse der Verbände und Pflegedienste der Wohlfahrtsverbände stärker an den Aspekt der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf angepasst und im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements angeboten.
Bis Ende 2024 werden dem BMFSFJ Informationen über die Situation in Unternehmen vorliegen und die Workshops hierzu werden stattfinden.

Bis Ende 2022 werden die DAlzG und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege das Thema „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ in die „Demenz Partner“-Kurse in Unternehmen verstärkt aufnehmen. Bis Ende 2026 werden entsprechende Angebote bundesweit ausgebaut.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Die DAlzG selbst und die Kursanbietenden der Demenz Partner-Initiative bundesweit haben diverse Kurse im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements durchgeführt.

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der VDAB und der bpa setzen sich bei ihren Mitgliedsorganisationen dafür ein, dass das Angebot teilstationärer Pflege bedarfsorientiert ausgebaut wird und flexiblere Öffnungszeiten von teilstationären Pflegeeinrichtungen angeboten werden, z. . B. zu Abend- und Nachtzeiten, am Wochenende und an Feiertagen.

Bis Ende 2026 wird das Angebot an Tagespflege auch mit flexiblen Öffnungszeiten bedarfsgerecht ausgebaut.

Das BMG und das BMFSFJ prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Rahmenbedingungen der Betreuung durch ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten (sog. 24-Stunden-Betreuung) zu verbessern, da die Gestaltung der Versorgung nicht immer zufriedenstellend gelöst ist und nicht alle privaten Arbeitsverhältnisse entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen gestaltet werden.

Bis Ende 2022 wird die Prüfung abgeschlossen.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Nach einem Gutachten zur 24-Stunden-Betreuung  erstellte das BMG einen Vorschlag zur rechtlichen Regelung zur Abgrenzung von selbstständigen und angestellten Betreuungskräften sowie der Höchstarbeitszeit zweier Betreuungskräfte.

Die Länder wirken darauf hin, dass ein Angebot zur telefonischen Beratung, insbesondere für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, für Krisensituationen existiert. Zudem wird für seelsorgerische telefonische Angebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen stärker geworben. Die DAlzG prüft, ob durch eine Zusammenarbeit mit bestehenden Hotlines, wie z.B.: der Telefonseelsorge, die Erreichbarkeit für 24 Stunden am Tag an sieben Tagen der Woche verbessert werden kann.

Bis Ende 2024 werden bestehende Angebote überprüft und bei Bedarf erweitert.

Der GKV-SV prüft, inwiefern der Zugang zu beratenden und psychoedukativen Elementen für Angehörige von Menschen mit Demenz durch Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärztinnen und Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie und ärztliche Psychotherapeuten sowie durch Fachärzte für Nervenheilkunde verbessert werden kann.

Bis Ende 2022 wird die Prüfung erfolgen und Schlussfolgerungen zur Verbesserung des Zugangs zu aufsuchender psychologischer Beratung werden gezogen.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Im Rahmen der Prüfung wurde deutlich, dass eine aufsuchende psychologische Beratung bereits möglich ist. Dabei ist auch eine Einbindung von Angehörigen möglich.

 

Der GKV-SV prüft, inwiefern es einer Anpassung der Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vom 7. Mai 2018 (Pflegeberatungs-Richtlinien) in Bezug auf das Thema „Gewalt in der Pflege“ bedarf und nimmt ggf. entsprechende Ergänzungen auf. Zudem erfolgt bei Bedarf eine entsprechende Anpassung in den Empfehlungen des GKV-SV nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI zur erforderlichen Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern vom 29. August 2008 in der Fassung vom 22. Mai 2018.

Bis Ende 2022 wird das Thema „Gewalt in der Pflege“ in die Pflegeberatungs-Richtlinien eingearbeitet.

Stand der Maßnahme:

  • Die Maßnahme wurde erfolgreich umgesetzt. (Stand: Monitoring-Abfrage 2024)

Aufklärungsmaßnahmen zum Thema „Gewalt in der Pflege“ werden intensiviert und praktische Präventionsansätze für das (teil-)informelle Pflegesetting vermittelt. Dafür ergänzt das ZQP sein bestehendes Themenportal www.pflege-gewalt.de mit zusätzlichen demenzspezifischen Inhalten. Dazu gehört auch, bestehende Online-Beratungsangebote zur Unterstützung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen in Krisensituationen systematisch zu recherchieren und auf entsprechende Angebote im Rahmen des Portals hinzuweisen.

Bis Ende 2022 wird das Themenportal demenzspezifisch erweitert und das ZQP wird Zugriffszahlen erheben.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Es wurden neue Inhalte zum Thema Gewalt und Demenz erstellt, darunter ein Dossier und ein animierter Erklärfilm. Die Datenbank zu spezialisierten Beratungsangeboten im Zusammenhang mit Gewalt, Pflegebedürftigkeit und Demenz wurde ebenfalls aktualisiert.

 

Der GKV-SV sieht die Gruppe der pflegenden Angehörigen als wichtige zu unterstützende Personengruppe für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention an und hat hierzu bereits Angebote im GKV-Leitfaden Prävention und auch im Rahmen der Nationalen Präventionskonferenz verankert. Diese gilt es zur Anwendung zu bringen und ggf. weiterzuentwickeln. Darüber hinaus prüft der GKV-SV auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen und Erkenntnisse Möglichkeiten, nach Auslaufen der bisherigen Förderangebote im Rahmen des kommunalen Förderprogramms ein neues Förderangebot für diese Personengruppe aufzulegen.

Bis Ende 2023 wird der GKV-SV über sein Prüfungsergebnis informieren.

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege regen ihre Familienberatungsstellen dazu an, mehr psychosoziale Beratung für Familien von Menschen mit Demenz anzubieten und das BMFSFJ informiert darüber im „Wegweiser Demenz“. Zudem werden die Malteser ein Modellprojekt zur Entlastung und Stabilisierung von pflegenden Angehörigen von Menschen mit Demenz durchführen. Es wird ein spezifisches niedrigschwelliges, systemisches Angebot in Kooperation verschiedener Professionen und mit einem multiprofessionellen Team entwickelt und umgesetzt.

Bis Ende 2022 wird psychosoziale Beratung verstärkt in Familienberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände angeboten. Bis Ende 2024 wird das Modellprojekt mit einer begleitenden Evaluation durchgeführt und Handlungsempfehlungen für die Integration in die Praxis werden ausgesprochen.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Zur Information pflegender Angehöriger zu präventiven Maßnahmen entwickelt das ZQP sein bestehendes Präventionsportal www.pflege-praevention.de möglichst barrierearm weiter. Ausgeweitet werden Hinweise und Tipps für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz und für professionelle Gesundheitsakteure. Akteure der Nationalen Demenzstrategie reichen hierzu eigene Inhalte und Angebote ein und verlinken auf das Präventionsportal des ZQP.

Bis Ende 2022 wird das Präventionsportal erweitert und die Akteure der Nationalen Demenzstrategie werden ihrerseits auf das Präventionsportal verlinken. Vom ZQP werden Zugriffszahlen für das Portal erhoben.

Der GKV-SV setzt sich dafür ein, dass die Krankenkassen verstärkt über den Anspruch auf Rehabilitation für pflegende Angehörige und auf Versorgung der pflegebedürftigen Person, der seit 1. Januar 2019 gilt, informieren. Die kommunalen Spitzenverbände und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege wirken darauf hin, dass auch Beratungsstellen über den Anspruch informieren. Die DAlzG bewirbt zudem die Liste über Rehabilitationsangebote stärker. Die DKG informiert die Sozialdienste der Krankenhäuser erneut über die Möglichkeit, im Rahmen des Entlassmanagements (§ 39 SGB V) bei Bedarf auf die Möglichkeiten der Rehabilitation des pflegenden Angehörigen hinzuweisen und bei der Beantragung eines Rehabilitationsplatzes zu unterstützen.

Bis Ende 2022 wirken der GKV-SV, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass über den Anspruch gegenüber dem Leistungsempfänger Auskunft gegeben wird. Bis Ende 2022 wird die DAlzG für die Liste der Rehabilitationsangebote werben. Bis Ende 2022 wird die DKG die Sozialdienste der Krankenhäuser informieren. Es wird im Rahmen des Entlassmanagements dokumentiert, ob auf Rehabilitationsmöglichkeiten des pflegenden Angehörigen hingewiesen wurde.

Stand der Maßnahme:

Die BAGFW informierte Beratungsstellen über Ansprüche und sensibilisierte sie dafür, im Bedarfsfall entsprechende Informationen bereitzustellen. Der GKV-Spitzenverband hat ebenfalls diese Ansprüche pflegender Angehöriger in seinen Materialien aufgenommen und entsprechende Informationen bereitgestellt. BAGFW informierte Beratungsstellen über Ansprüche und sensibilisiert, entsprechende Informationen im Bedarfsfall zu liefern. GKV-Spitzenverband hat ebenfalls entsprechende Informationen zu den Ansprüchen pflegender Angehöriger in seinen Materialien aufgenommen.

Das BMAS prüft für die weiteren Träger der medizinischen Leistungen zur Rehabilitation (Träger der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung und Unfallversicherung) die Koordination der Versorgung der pflegebedürftigen Person mit Demenz analog § 40 Abs. 3 Satz 3 SGB V unter Beachtung bereits vorhandener Strukturen.

Bis Ende 2022 wird die Prüfung stattfinden. Es werden ggf. gesetzliche Änderungen eingeleitet.

Stand der Maßnahme:

  • Die Maßnahme wurde erfolgreich umgesetzt. (Stand: Monitoring-Abfrage 2024)

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege bewerben stärker das Angebot der Rehabilitation und Vorsorge für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz in Einrichtungen des Müttergenesungswerks und das BMFSFJ informiert darüber.

Bis Ende 2022 werden Informationsmaßnahmen ergriffen.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Die in der BAGFW organisierten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege haben das Angebot der Rehabilitation und Vorsorge für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz in Müttergenesungswerken stärker beworben.

Das BMFSFJ arbeitet mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung zusammen, um Urlaubsangebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen weiterzuentwickeln und bekannter zu machen.

Bis Ende 2022 werden die Angebote weiterentwickelt und bekannt gemacht.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Das BMFSF veröffentlichte die Broschüren „Familienerholung für Menschen mit Handicap, Pflegebedürftige und Angehörige mit Pflegeverantwortung" und „Urlaubsreisen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen" der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, in der über die Möglichkeiten eines gemeinsamen Urlaubes informiert wird.

Der PKV-Verband kündigt an, dass sein Tochterunternehmen compass private pflegeberatung künftig bundesweit eine spezielle aufsuchende Präventionsberatung für pflegende Angehörige anbieten wird. Diese besondere Beratung soll frühzeitig zu Beginn einer Pflegesituation stattfinden, um Belastungen durch die Pflege rechtzeitig zu erkennen und ihnen durch individuelle Maßnahmen vorzubeugen.

Bis Ende 2022 wird über die Erkenntnisse und Wirkung der Präventionsberatung für pflegende Angehörige berichtet.

Stand nach der Monitoring-Abfrage 2023:

Präventionsberatung für pflegende Angehörige wurden bei compass private Pflegeberatung eingeführt. Beratungsgespräche und Flyer informieren über Beratungsmöglichkeiten. Zur Identifizierung von Ressourcen und Problem wurde zudem ein Fragebogen konzipiert.

Das BMFSFJ setzt sich unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände, der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, des DHPV und der DGP dafür ein, dass Akteure vor Ort, wie z. . B. Seniorenbüros, Lokale Allianzen und Mehrgenerationenhäuser, bundesweit mit ambulanten Hospizdiensten zusammenarbeiten, um Angehörige von Menschen mit Demenz frühzeitig auf die Möglichkeiten der hospizlichen und palliativen Versorgung und Unterstützung aufmerksam zu machen. Zudem werden die Online-Informationen zum Thema Hospiz- und Palliativversorgung verbessert. Hierfür wird das BMFSFJ den „Wegweiser Demenz“ um diese Themen erweitern und den Wegweiser „Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ einbeziehen.

Bis Ende 2024 werden die lokalen Akteure die Aufgabe wahrnehmen. Bis Ende 2024 werden Konzepte zur Sensibilisierung erarbeitet und der „Wegweiser Demenz“ um Themen der Hospiz- und Palliativversorgung erweitert.

Beispiele guter Praxis aus der Hospizarbeit und Palliativversorgung zur Unterstützung von Menschen mit Demenz und zur Einbindung ihrer Angehörigen werden bundesweit öffentlichkeitswirksam verbreitet. Der DHPV, die DGP, das BMFSFJ, das BMG, die DAlzG, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Länder wirken darauf hin, Ergebnisse guter Hospiz- und Palliativarbeit in Bezug auf Menschen mit Demenz und die Einbindung ihrer Angehörigen bekannter zu machen. Die DGP wird diesbezüglich Informationsmaterialien für die Multiplikatoren erstellen.

Bis Ende 2022 werden die Akteure, insbesondere DGP und DHPV, Beispiele guter Praxis barrierefrei veröffentlichen. Bis Ende 2024 werden barrierefreie Informationsmaterialien der DGP vorliegen und an die Akteure vermittelt.

Stand der Maßnahme:

Sieben Länder haben die Maßnahme erfolgreich umgesetzt. Die konkreten Antworten finden Sie im Bericht an die Steuerungsgruppe 2024 auf den Seiten 35 - 36. (Stand: Monitoring-Abfrage 2024)

Die DAlzG, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der VDAB, der bpa und die DKG sensibilisieren ihre Mitglieder für die besonderen Belange der Angehörigen von Menschen mit Demenz im Rahmen der Hospizarbeit und Palliativversorgung und wirken auf Kooperationen vor Ort hin. Dafür stellt die BAGFW ein Informationspapier zur Koordinierung von regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Malteser in Zusammenarbeit mit dem DHPV und der DGP eine Handreichung zur Verfügung stellen. Die BAGSO sensibilisiert über ihre Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ die in lokalen Netzwerken Aktiven für Kooperationen mit Hospizvereinen. Außerdem werden gute Beispiele der Zusammenarbeit zwischen lokalen Netzwerken und Hospizvereinen auf der Website der Netzwerkstelle aufgeführt.

Bis Ende 2024 wird eine Handreichung entwickelt und verbreitet. Bis Ende 2024 werden die Akteure auf verschiedenen Ebenen Kooperationen mit Hospizdiensten etablieren.

Der DHPV und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege setzen sich unter Mitwirkung der DAlzG für eine flächendeckende Qualifizierung zur Sterbebegleitung von an Demenz erkrankten Menschen durch ehrenamtlich engagierte Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter innerhalb der Hospizdienste und -einrichtungen ein. Das BMFSFJ, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie der DHPV, die DGP und die BÄK als Charta-Träger unterstützen die Qualifizierungsinitiativen in der Hospizarbeit, die sich in besonderer Weise für die Gewinnung und spezifische Schulung von Ehrenamtlichen, aber auch in der Information von Zugehörigen engagieren, damit vor allem auch Angehörige, die Menschen mit Demenz am Lebensende betreuen, entlastet werden. Sie fördern den Ausbau der hospizlich-palliativen Netzwerke zu den örtlichen und regionalen Netzwerken in der Demenzarbeit.

Bis Ende 2024 wird der DHPV das Curriculum „Mit-Gefühlt“ zusammen mit der DAlzG aktualisieren. Bis Ende 2024 werden die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und weitere Akteure Maßnahmen ergreifen, um die Qualifizierung und den Einsatz ehrenamtlich engagierter Hospizbegleiter und -begleiterinnen insbesondere im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.