Ausschreibung für Demenz-Versorgungspfad startet

Eine ältere Frau sitzt in einem Krankenhausbett und spricht mit einem Arzt und einer Ärztin.
©Christoph Soeder/DZA

Die Versorgung von Menschen mit Demenz wird durch die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Akteuren gewährleistet. Ein Versorgungspfad kann dazu beitragen, die Versorgungsqualität für Menschen mit Demenz zu erhöhen. Das BMG hat hierzu eine Bekanntmachung veröffentlicht, zu der bis zum 19. September 2024 entsprechende Projektanträge eingereicht werden können.

In der Maßnahme 3.5.3 der Nationalen Demenzstrategie wurde die Entwicklung eines Versorgungspfades für Menschen mit Demenz vereinbart. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat daher nun den Auftrag für die Entwicklung und Erarbeitung eines realistischen Versorgungspfades für Menschen mit Alzheimer-Demenz und ihre Angehörigen im ambulanten Versorgungssetting ausgeschrieben.

Der Versorgungspfad soll die sektorenübergreifende Zusammenarbeit der an der Versorgung von Menschen mit Demenz beteiligten Akteuren stärken und die Qualität der Versorgung von Menschen mit Alzheimer-Demenz im Vergleich zur derzeitigen angebotenen Versorgung messbar verbessern und sicherstellen. Darüber hinaus ist die Anforderung, dass der Pfad als Orientierungshilfe für alle an der Versorgung Beteiligten dient sowie Transparenz zu den bestehenden Angeboten schafft, die die Aspekte der Beratung, Teilhabe, Unterstützung, Pflege und Betreuung abdecken sollen.

Der Versorgungspfad soll auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie einer systematischen Literaturrecherche entwickelt werden und eine finanzielle und rechtliche Einordnung anbieten. Der Versorgungspfad soll bei der Diagnose ansetzen und die weiteren Schritte des Krankheitsverlaufs entlang des alltäglichen Lebens und der Versorgung beinhalten. Im Rahmen des Projekts soll sichergestellt werden, dass die notwendige Versorgung, die Bedürfnisse der direkt Betroffenen und die (Informations-)Bedürfnisse ihrer Angehörigen, u.a. mit einer umfassenden Partizipation dieser Gruppe, bestmöglich adressiert und erfüllt werden. Zudem werden die Akteurinnen und Akteure der Maßnahme 3.5.3 regelmäßig informiert und sind zudem beratend unterstützend tätig.

Bis zum 19. September 2024 können interessierte wissenschaftliche Einrichtungen ihre Projektanträge einreichen. Weiterführende Informationen sowie die gesamte Förderbekanntmachung können online abgerufen werden.

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