Gesetzesänderung für mehr regionale Pflege- und Demenznetzwerke

Ein Senior klatscht beim Sitztanz in die Hände

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) baut der Bundesgesetzgeber die Förderung für regionale Netzwerke aus. Hierdurch wird die Zusammenarbeit in der Versorgung von Menschen mit Demenz über die Sektorengrenzen hinweg gestärkt.

Ausbau der Förderung für regionale Netzwerke

Bereits seit dem 1. Januar 2017 konnten finanzielle Mittel der sozialen Pflegeversicherung und (anteilig) der privaten Pflegepflichtversicherung in Höhe von zehn Millionen Euro pro Kalenderjahr für die Förderung regionaler Netzwerke genutzt werden (§ 45c Abs. 9 SGB XI). Hierüber wurden in den vergangenen Jahren bundesweit zahlreiche selbstorganisierte regionale Netzwerke aufgebaut, in denen die vor Ort an der Versorgung von Pflegebedürftigen beteiligten Akteure strukturiert zusammenarbeiten und sich vernetzen können. Durch die neue Regelung im GVWG wird der jährlich verfügbare Förderbetrag verdoppelt, sodass insgesamt je Kalenderjahr 20 Millionen Euro für die Förderung regionaler Netzwerke zur Verfügung stehen. Zusätzlich können pro Kreis oder kreisfreier Stadt zwei regionale Netzwerke gefördert werden, in Städten ab 500 000 Einwohnern sogar bis zu vier regionale Netzwerke. Zudem wird der maximale Förderbetrag je Netzwerk von 20 000 Euro auf 25 000 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Um mehr Transparenz herzustellen, werden die Landesverbände der Pflegekassen in Zukunft eine Übersicht über die in ihrem Zuständigkeitsbereich geförderten regionalen Netzwerke erstellen und diese auf entsprechenden Internetseiten veröffentlichen. Mit diesen gesetzlichen Änderungen hat das Bundesministerium für Gesundheit einen zentralen Teil der Maßnahme 1.3.5 der Nationalen Demenzstrategie umgesetzt. Das vollständige PDF der Strategie können Sie hier herunterladen.

Förderung der Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken

Zusätzlich wird die Arbeit in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch das GVWG gestärkt. Zukünftig werden die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt die Koordination der Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch einen Netzwerkkoordinator fördern (§ 39d SGB V). Als Aufgabe dieses Netzwerkkoordinators wurde u.a. festgelegt, die Kooperationen der Mitglieder des regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes mit anderen Beratungs- und Betreuungsangeboten wie Pflegestützpunkten oder lokalen Demenznetzwerken zu unterstützen. Dies soll die sektorenübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Netzwerke auf kommunaler Ebene stärken und so die Versorgung insgesamt verbessern.

Wichtigste Regelungen

Einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung findet Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.

Sie wollen regelmäßig über Neuigkeiten rund um die Nationale Demenzstrategie informiert werden? Melden Sie sich hier zum Newsletter an!

Zurück