Ausbau der Förderung und Vernetzung regionaler Netzwerke

Eine Kunsttherapeutin und zwei ältere Menschen lachen gemeinsam

In Netzwerken lassen sich Unterstützung und Versorgung von Menschen mit Demenz und ihren Familien vor Ort passgenauer organisieren. Hier setzen die Maßnahmen 1.3.4 und 1.3.5 der Nationalen Demenzstrategie zum Ausbau regionaler Netzwerke an.

Regionale Netzwerke können unter bestimmten Voraussetzungen aus Mitteln der privaten und sozialen Pflegeversicherung gefördert werden: Mindestens drei Akteure, die sich auf freiwilliger Basis zusammenschließen, sollen Inhalte, Ziele, die Durchführung und die Kosten der Netzwerktätigkeit festlegen und ein Qualitätsmanagement vorweisen. Der Austausch mit anderen Partnerinnen und Partnern soll die Arbeits-, Prozess- und Dienstleistungsqualität steigern. Regionale Selbsthilfegruppen, Organisationen, Kontaktstellen, Gruppen ehrenamtlicher Personen und der Kreis, der Bezirk oder die kreisfreie Stadt müssen an der Netzwerkarbeit teilnehmen können. Unter diesen Voraussetzungen können Netzwerke im Rahmen des §45c Abs. 9 SGB XI eine Förderung für mindestens ein Kalenderjahr beantragen. So können koordinationsbedingte Personal- und Sachkosten, Kosten der Öffentlichkeitsarbeit sowie Kosten der Organisation und Durchführung von fachlichen Fortbildungen gefördert werden.

2021 haben diese Förderung etwa 130 Netzwerke in Anspruch genommen, von denen sich zwei Drittel als Demenz-Netzwerk bezeichnen.

Novellierte Netzwerkförderung nach §45c Abs. 9 SGB XI

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant, wie in der Maßnahme 1.3.5 festgelegt, den Ausbau der Förderung von regionalen Netzwerken, da durch eine selbst organisierte, regionale und strukturierte Vernetzung, die Versorgung von Menschen mit Demenz signifikant verbessert werden kann. Zu diesem Zweck kam es 2022 zu einer Novellierung der Netzwerkförderung, nach der die maximale Fördersumme pro Jahr von 20.000 auf 25.000 Euro je Landkreis oder kreisfreier Stadt angehoben wurde. Zusätzlich können nun zwei regionale Netzwerke pro Kreis oder kreisfreier Stadt und in Städten ab 500.000 Einwohnern bis zu vier regionale Netzwerke die maximale Fördersumme erhalten. Dadurch wurde die Anzahl von Netzwerken, die sich im Rahmen des §45c Abs. 9 SGB XI bilden, wie in der Maßnahme 1.3.4 gefordert, gesteigert. Das BMG appelliert erneut, diese bereitstehenden Fördergelder in Anspruch zu nehmen.

Verfahrensvereinfachungen zur Nutzung der Netzwerkförderung

In der Studie "Regionale Gesundheitsnetzwerke in Deutschland: Charakteristik und Finanzierung am Beispiel regionaler Demenznetzwerke" wurden die Charakteristiken, Finanzierungsstrukturen und Herausforderungen regionaler Demenznetzwerke und insbesondere die Nutzung der finanziellen Netzwerkförderung nach 45c Abs. 9 SGB XI untersucht. Demnach kannten zum Zeitpunkt der Befragung die Hälfte der in die Analyse einbezogenen 120 regionalen Demenznetzwerke die Art der Netzwerkförderung nach §45c Abs. 9 SGB XI nicht. 25% der Netzwerke hatten sich bewusst gegen eine Finanzierung entschieden. In der Studie wurde diesbezüglich auf fehlende Personalressourcen verwiesen, die den jährlichen Beantragungsprozess zu einer erheblichen Herausforderung machen könne.

Auf- und Ausbau von Netzwerken in der Praxis

Um effizient und im Sinne der Betroffenen zusammenarbeiten zu können, spielen die Gründung, die Pflege und nachhaltige intensive Nutzung von zielgerichtet aufgebauten und organisierten Netzwerken in der Versorgung eine bedeutsame Rolle.

Für die Netzwerkgründung ist es zunächst hilfreich, mithilfe eines Konzeptes, eines Positionspapiers oder Leitbildes, die Netzwerkziele wie auch die erreichbaren Meilensteine festzulegen und zu definieren. In der zweiten Phase geht es darum, Netzwerke auf- und auszubauen, indem neue Mitglieder und Kooperationspartner gewonnen werden. Hierbei kann die Zusammenarbeit mit örtlichen Unternehmen, Kultureinrichtungen oder lokalen Politikern oder Politikerinnen besonders hilfreich für die Netzwerkarbeit sein. In der dritten Phase muss die Finanzierung des Netzwerkes sichergestellt werden, da diese Grundbedingung für eine Nachhaltigkeit der Netzwerke ist. Für den Auf- und Ausbau können öffentliche Fördermittel hilfreich sein, die nach §45c Abs. 9 SGB XI selbstorganisierten, regionalen Netzwerken bereitgestellt werden. Um die Netzwerkfinanzierung nachhaltig zu gestalten, sollte diese bevorzugterweise sowohl aus der Innenfinanzierung (Mitgliedsbeiträge, selbst erwirtschaftete Einnahmen) als auch aus der Außenfinanzierung (öffentliche Fördermittel, Geld- und Sachleistungen) bestehen. Die zusätzlichen öffentlichen Fördermittel ermöglichen den Netzwerken die Verfügbarkeit von hauptamtlichem Personal, was wiederum die Nachhaltigkeit der Netzwerke steigert. In der letzten Phase des Netzwerkauf- beziehungsweise -ausbaus geht es darum, die Netzwerke zu formalisieren und zu strukturieren, indem Abläufe, Rollen und Funktionen klar festgelegt und mit entsprechenden Aufgaben und Ergebniserwartungen verbunden werden. Eine kontinuierliche Reflexion der Netzwerkarbeit sowie eine effektive Finanzierung sichert die Qualität und Nachhaltigkeit der so entstandenen Netzwerke.

Weitere Informationen zum Beantragungsprozess und dem Aufbau eines regionalen Netzwerkes finden Sie über die Website zur "Förderung regionaler Netzwerke" vom BMG.

Wie geht es weiter?

Für das Jahr 2023 ist die Fortsetzung der öffentlichen Fördermittel nach §45c Abs. 9 SGB XI für regionale Netzwerke geplant. Es wird sich zeigen, inwieweit die Gesetzesänderung vom 1.1.2022 zu einem Anstieg der Förderungen führt. Das BMG prüft zudem, inwieweit eine Vereinfachung der Förderung möglich ist.

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