Förderung des altersgerechten Wohnens

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Weniger Barrieren für ältere Menschen im eigenen Wohnraum, auch für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen! Die Maßnahme 1.8.3 der Nationalen Demenzstrategie setzt hier an. Das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ kann helfen, so lange wie möglich im eigenen Zuhause leben zu können.

Hintergrund

Mit der steigenden Anzahl älterer Menschen in Deutschland wächst der Bedarf an barrierearmem Wohnraum. Eine vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Auftrag gegebene Studie zur Evaluation des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen (Barrierereduzierung – Einbruchschutz)“ bestätigt: Es liegt in Deutschland ein Mangel an barrierearmen Wohnungen vor. Eine repräsentative Schätzung auf Basis einer Sonderauswertung des Mikrozensus 2018 lässt auf ca. 560.000 barrierearmen Wohnungen (rd. 1,5 %) schließen. Demgegenüber steht eine Anzahl von 3 Mio. Haushalten (Stand: Jahresende 2018) mit mobilitätseingeschränkten Personen. Bereits bis zum Jahr 2035 wird ein Anstieg auf 3,7 Mio. erwartet. Die Vorausberechnung ergibt eine Versorgungslücke von ca. 2 Mio. fehlenden barrierereduzierten Wohnungen bis zum Jahr 2035.

Ein Großteil der Menschen mit Demenz wird zu Hause und dort von ihren Angehörigen versorgt. Der Wunsch, so lange wie möglich im eigenen Zuhause zu bleiben, ist bei vielen Betroffenen groß. Um diesem Bedürfnis zu begegnen und Sicherheit im eigenen Wohnumfeld zu gewährleisten, muss die Wohnsituation an die Bedarfe von Menschen mit Demenz angepasst werden. Auch ihre Angehörigen sind dabei zu berücksichtigen.

Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnsituation gibt es?

Im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es bereits Möglichkeiten zur Bezuschussung von Maßnahmen, um das Wohnumfeld den Bedarfen anzupassen. Beispielsweise können Hilfsmittel nach § 33 SGB V (z. B. transportable Rampen, Toilettensitzerhöhungen oder Haltegriffe), Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI (z. B. Pflegebetten, Hausnotrufsysteme) oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 Absatz 4 SGB XI (z. B. technische Hilfen im Haushalt) über die Kranken- bzw. Pflegeversicherung erstattet oder bezuschusst werden. Ob intelligente Assistenzsysteme ebenfalls als Leistung im Rahmen der Pflegeversicherung erstattet werden können, wird im Rahmen der Maßnahme „1.8.2 Fortschreibung des Pflegehilfsmittelverzeichnisses digitaler Angebote“ der Nationalen Demenzstrategie geprüft.

Kostenübernahmen für Umbauten sind ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung, der Rentenversicherung, der Integrationsämter, der Sozialhilfe- und Grundsicherungsträger sowie der Versorgungsämter und Fürsorgestellen möglich. Einzelne Bundesländer fördern zudem mit Landesmitteln die Reduzierung von Barrieren in Wohngebäuden.

  • Ein Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Eine weitere Option: das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“

Die KfW bietet zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ an, um Barrieren in Wohnungen zu reduzieren und Maßnahmen zum Einbruchschutz einzurichten. Zu Maßnahmen zur Barrierereduktion zählen Umbauten auf den Wegen zum Gebäude, im Eingangsbereich und Wohnungszugang, im Bad, zur Überwindung von Treppen und Stufen, zur Anpassung der Raumaufteilung und zum Schwellenabbau sowie zur Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag. Die bauliche Umgestaltung von Gemeinschaftsräumen und Mehrgenerationenwohnen (nur bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten) gehören auch dazu. Förderfähig sind ebenfalls baugebundene altersgerechte Assistenzsysteme oder Smart-Home-Anwendungen (z. B. Geräteabschaltung, Sturz- und Bewegungsmelder).

Einen Antrag auf Kredit-Förderung können sowohl private Eigentümer und Mieterinnen und Mieter als auch Wohnungsunternehmen und -genossenschaften sowie kommunale Unternehmen stellen. Je Wohneinheit kann ein Kredit in Höhe von maximal 50.000 Euro beantragt werden. Privaten Eigentümern sowie Mieterinnen und Mietern eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder Wohnungseigentümergemeinschaften steht alternativ ein Investitionszuschuss zur Verfügung.

  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie geht es weiter?

Bereits im Zeitraum von 2014 bis 2018 konnten mit einer Fördersumme von 1,8 Mrd. Euro 190.000 Wohnungen umgebaut werden. Die positiven Ergebnisse der Evaluation unterstreichen, dass eine Verstetigung und Erweiterung des Programms sehr wertvoll wären, um dem steigenden Bedarf an barrierearmem Wohnraum zu begegnen.

Nach Beschluss des Haushalts für das Jahr 2021 im Dezember 2020 stehen Mittel in Höhe von 130 Mio. Euro zur Verfügung.

Nach Ergebnissen der Evaluation werden die bestehenden Informationen zum Förderprogramm von geförderten Personen mehrheitlich als gut und ausreichend bewertet. Wünschenswert wäre, dass insbesondere die Kreditförderung stärker für die Umgestaltung bestehender Gemeinschaftsräume oder die Schaffung von Gemeinschaftsräumen in bestehenden Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten genutzt wird: Gemeinschaftsräume dienen der Begegnung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Besuchern und können auch für Pflegeangebote genutzt werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Länder werden im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie insbesondere bei Wohnungsunternehmen dafür werben.

Weitere Informationen zum KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“

 

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