Pflegekurse als Weiterbildung oder Bildungsurlaub

Ein älterer Herr sägt Holz

Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz, die einer Berufstätigkeit nachgehen, stehen unter einer Doppelbelastung. Pflegekurse können Entlastung schaffen. Inwiefern Pflegekurse als Weiterbildung oder Bildungsurlaub anerkannt und in den Katalog der zugelassenen Weiterbildungsmaßnahmen aufgenommen werden können, wurde im Rahmen der Maßnahme 2.5.4 geprüft.

Die Pflege von Menschen mit Demenz ist eine herausfordernde Aufgabe, insbesondere wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Angehörige von Menschen mit Demenz sind in den wenigsten Fällen für eine Pflegetätigkeit ausgebildet und benötigen daher Fachwissen und Unterstützung. Mangelndes pflegerisches Wissen führt häufig zu Ängsten und seelischen Belastungen bei pflegenden Angehörigen. Oftmals gehen sie einer Berufstätigkeit nach und stehen so unter einer Doppelbelastung. Pflegekurse bieten eine wertvolle Unterstützung für Pflegepersonen und können dazu beitragen, Angehörige besser auf die Pflege von Menschen mit Demenz vorzubereiten. Dies kann ihre Gesundheit schonen und hilft auch, die Pflegequalität zu verbessern. Deshalb wurde in der Nationalen Demenzstrategie verabredet, dass die Länder im Rahmen der Maßnahme 2.5.4 prüfen, unter welchen Voraussetzungen Pflegekurse für berufstätige Angehörige von Menschen mit Demenz als Weiterbildung oder Bildungsurlaub anerkannt und in den Katalog der zugelassenen Weiterbildungsmaßnahmen aufgenommen werden können.

Pflege durch Angehörige während der Pandemie gestiegen

Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berichtet, belegen Daten des Deutschen Alterssurveys, dass insbesondere zu Beginn der Corona-Pandemie der Einsatz pflegender Angehöriger im erwerbsfähigen Alter stark gestiegen ist. Auffällig ist, dass Frauen häufiger als Männer Betreuungs- und Pflegeaufgaben übernehmen und zusätzlich mehr Zeit für diese Aufgaben aufbringen. Dabei zeigt sich: die zeitintensive Pflege ist kaum mit einer Erwerbstätigkeit vereinbar. Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarung von Pflege und Beruf sind also unerlässlich. Eine wichtige Maßnahme in diesem Kontext sind Pflegekurse für pflegende Angehörige und Personen, die an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessiert sind. Diese werden direkt von den Pflegekassen durchgeführt oder die Pflegekassen beauftragen Einrichtungen, die Pflegekurse durchzuführen. In beiden Varianten ist das Angebot kostenfrei.

In Pflegekursen werden neben konkreten Vorgehensweisen in der Pflege auch Verhaltensstrategien vermittelt, beispielsweise zur gegenseitigen Kommunikation und Verständigung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Selbstpflege der pflegenden Angehörigen und dem Aufzeigen entsprechender Hilfsangebote. Zudem werden allgemeine, rechtliche und finanzielle Fragen geklärt.

Für Erwerbstätige kann es eine große Hilfe sein, wenn diese Pflegekurse als Weiterbildung oder Bildungsurlaub anerkannt werden könnten. Pflegekurse könnten dann während der Arbeitszeit absolviert werden und müssten nicht mehr vom individuellen Urlaubsanspruch abgezogen werden. Das könnte ein weiterer wichtiger Beitrag sein, um die Doppelbelastung berufstätiger pflegender Angehöriger zu reduzieren.

Ergebnisse der Prüfung

Im Rahmen der Monitoringabfrage im Frühjahr 2022 wurden die Bundesländer einzeln zum Umsetzungsstand der Maßnahme 2.5.4 befragt. Elf von 16 Bundesländern gaben eine Rückmeldung. Dabei gaben acht Länder an, dass die Prüfung der Anerkennung stattgefunden hat und die Maßnahme somit abgeschlossen ist. Im Land Nordrhein-Westfalen seien bereits erste Anbieter von Pflegekursen informiert worden, dass sie ihre Kurse als Arbeitnehmerweiterbildung anbieten könnten. Die Länder Berlin, Bremen und Hessen meldeten zurück, dass Pflegekurse unter bestimmten Voraussetzungen als Bildungszeit anerkannt werden können, beispielsweise wenn sie bei staatlichen Einrichtungen oder Einrichtungen mit externer Zertifizierung durchgeführt werden. In Bremen ist eine Anerkennung als Bildungszeitveranstaltung nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz zwei Jahre lang gültig. Danach muss die Anerkennung der Veranstaltung erneut vom Veranstalter beantragt werden.
In Baden-Württemberg wurden Pflegekurse als nicht bildungszeitfähig eingestuft, da die Pflege von berufstätigen Angehörigen von Menschen mit Demenz nicht unter die Definition von beruflicher Weiterbildung oder Qualifizierung zum Ehrenamt falle. Ähnliche Gründe, warum Pflegekurse nicht bildungszeitfähig seien, gaben die Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern an.

Wie geht es weiter?

Die Maßnahme ist mit der Prüfung der Voraussetzungen für die Anerkennung und Aufnahme von Pflegekursen als Weiterbildung oder Bildungsurlaub abgeschlossen. Trotzdem wird sich mit der Thematik in den Bundesländern weiterhin befasst.

In Hessen werden derzeit das Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub novelliert und die Bedingungen für Arbeitnehmer flexibilisiert. Zukünftig sollen Möglichkeiten für digitale Veranstaltungen und flexiblere Veranstaltungszeiten geschafften werden. Weitere Anpassungen des Gesetzes für den Bereich pflegende Angehörige sind nicht vorgesehen. Um das Angebot an Kursen zu vergrößern, sollen potentielle Träger in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachreferat (III1A "Arbeitsschutzpolitik, Arbeitnehmerweiterbildung, menschengerechte Arbeitsgestaltung") besser informiert werden.

In Bremen können pflegende Angehörige sich bei Anbietern von Pflegekursen erkundigen, ob die Kurse bereits nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz (BremBZG) anerkannt sind. Ist das nicht der Fall können die Angehörigen den Veranstalter um eine Antragstellung bitten. Die Antragstellung ist für die Veranstalter kostenfrei. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn des Pflegekurses gestellt werden.

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