Versorgungsforschung zu Demenz fördern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 4.3.3, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 4.3.3 Transfer evidenzbasierter Präventions- und Versorgungskonzepte in die Routineversorgung

Das DZNE entwickelt und evaluiert Konzepte zur Sekundär- und Tertiärprävention (Rehabilitation), zum Erhalt einer höchstmöglichen Selbstständigkeit von Menschen mit Demenz. Das BMFSFJ beteiligt sich in beratender Funktion. Bei der Entwicklung der Konzepte bringen Fachgesellschaften, wie die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft, und die DAlzG sowie BÄK, KBV, DEGAM und der GKV-SV ihre Expertise ein. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beziehen die Akteure die Alltagsbewältigung und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Demenz in die Konzeptentwicklung und Konzeptevaluierung ein. Hinsichtlich der Selbstständigkeit wird analysiert, welche Faktoren sich hinderlich und welche sich fördernd auf die Selbstständigkeit auswirken. Hieraus werden Empfehlungen für die Gestaltung des Sozialraums für Menschen mit Demenz abgeleitet. Es wird untersucht, wie eine Beratung für Menschen mit Demenz gestaltet sein muss, um die Selbstständigkeit in jedem Stadium der demenziellen Erkrankung zu fördern. Die Akteure setzen sich dafür ein, dass sekundäre und tertiäre Präventionsmaßnahmen integraler Bestandteil der Behandlung von Menschen mit Demenz sind.

Bis Ende 2024 werden Konzepte der Sekundär- und Tertiärprävention entwickelt und evaluiert und Empfehlungen für die Gestaltung des Sozialraums und der Beratung für Menschen mit Demenz erarbeitet.