Ambulante und teilstationäre Pflege sowie Kurzzeitpflege fördern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.1.11, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 3.1.11 Umsetzung des Expertenstandards in der ambulanten und teilstationären pflegerischen Praxis

Der Expertenstandard "Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz" stellt nach Abschluss der modellhaften Implementierung eine konsentierte und anerkannte Grundlage für eine angemessene Pflege von Menschen mit Demenz dar. Die Akteure (vor allem BAGFW, bpa, DPR) unterstützen die Umsetzung und Anwendung des Expertenstandards in der pflegerischen Praxis. Dies gilt für die ambulante, die teilstationäre Pflege und für die Kurzzeitpflege. Das BMG prüft die Förderung einer Fachveranstaltung zur Umsetzung.

Bis Ende 2022 wird eine Fachveranstaltung zum Thema stattfinden.