Ambulante und teilstationäre Pflege sowie Kurzzeitpflege fördern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.1.2, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 3.1.2 Ausbau der Betreuung von Menschen mit Demenz

Die kommunalen Spitzenverbände, die Länder, das BMFSFJ, das BMG, der GKV-SV, der PKV-Verband und der VDAB unterstützen den Ausbau der mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführten Betreuungsdienste. Dazu verbreiten sie die Inhalte der Richtlinien zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten nach § 112a SGB XI. Der GKV-SV entwickelt und veröffentlicht ergänzend einen Leitfaden zu diesem Thema.

Die Verbände der Leistungserbringer und Leistungsträger werden darauf hinwirken, dass die rahmenvertraglichen Regelungen auf Landesebene nach § 75 SGB XI hinsichtlich der eingeführten Betreuungsdienste bis Ende 2022 entsprechend angepasst werden.