Ambulante und teilstationäre Pflege sowie Kurzzeitpflege fördern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.1.3, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 3.1.3 Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege für Menschen mit Demenz

Der bpa, die BAGFW, der GKV-SV, der PKV-Verband und der VDAB setzen sich dafür ein, die Kurzzeitpflegeangebote auch für Menschen mit Demenz qualitativ weiterzuentwickeln und quantitativ auszubauen. Die Akteure wirken darauf hin, dass die Vereinbarungsparteien auf Landesebene nach §§ 75, 85 und 86 SGB XI die entsprechenden rahmenvertraglichen Regelungen in den Ländern diesbezüglich prüfen. Insgesamt müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ein wirtschaftliches Betreiben von Kurzzeitpflegeplätzen, auch für Menschen mit Demenz, ermöglichen.

Die Akteure werden darauf hinwirken, dass die Regelungen bis Ende 2022 angepasst werden.