Ambulante und teilstationäre Pflege sowie Kurzzeitpflege fördern
Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.1.5, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.
Maßnahme 3.1.5 Einbeziehung hauswirtschaftlicher Fachkräfte in die Versorgung
Das BMG prüft gemeinsam mit den Berufsverbänden der Hauswirtschaft (als Dachverband dem Deutschen Hauswirtschaftsrat) unter Beteiligung der Sozialpartner und den für diese Frage zuständigen Organisationen in einem Workshop die Möglichkeiten, wie hauswirtschaftliche Fachkräfte noch stärker in die hauswirtschaftliche Versorgung von Pflegebedürftigen und insbesondere von Menschen mit Demenz einbezogen werden können, mit dem Ziel, die Fachkräftebasis für die Versorgung Pflegebedürftiger zu erweitern und beruflich Pflegende zu entlasten.
Bis Ende 2022 wird der Workshop veranstaltet und Handlungsempfehlungen werden formuliert.