Ambulante und teilstationäre Pflege sowie Kurzzeitpflege fördern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.1.6, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 3.1.6 Soziotherapie nach § 37a SGB V

Die DKG, der GKV-SV und die KBV setzen sich als Mitglieder des G-BA dafür ein, zu prüfen, ob und wie Patientinnen und Patienten mit einer Demenz verstärkt von einer Soziotherapie-Verordnung profitieren können. Nach erfolgter Prüfung setzen sie sich ggf. dafür ein, die entsprechende Anpassung der Richtlinie vorzunehmen.

Bis Ende 2022 wird der entsprechende Bericht aus dem G-BA vorliegen.