Ambulante und teilstationäre Pflege sowie Kurzzeitpflege fördern
Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.1.7, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.
Maßnahme 3.1.7 Umsetzung der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung
Die kommunalen Spitzenverbände, der GKV-SV, die KBV und die Leistungserbringer (bpa, BAGFW, VDAB) wirken im Rahmen ihrer Aufgaben darauf hin, dass die besonderen Belange von Menschen mit Demenz bei der Umsetzung der AAPV in den Ländern Berücksichtigung finden.
Bis Ende 2022 werden die Akteure über die Entwicklung in den Ländern berichten.