Ambulante und teilstationäre Pflege sowie Kurzzeitpflege fördern
Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.1.9, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.
Maßnahme 3.1.9 Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege zum Thema "Demenz und Lebensende"
Die Länder prüfen, wie landesrechtlich vorgesehen, vorhandene Curricula zur Fort- und Weiterbildung in der Pflege hinsichtlich der Fragestellung, ob das Thema "Demenz und Lebensende" hinreichend verankert ist; ggf. werden Ergänzungen angeregt. Die Länder fördern im Rahmen vorhandener Förderprogramme für Weiterbildung zudem die diesbezüglichen Fortbildungen von Beschäftigten in der Pflege. Der VDAB, die BAGFW und der bpa setzen sich dafür ein, dass die ambulanten Dienste und stationären Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Bedarf in diesem spezialisierten Bereich fortbilden und die Begleitung und Supervision der Pflegefachkräfte in der Hospiz- und Palliativversorgung ermöglichen.
Bis Ende 2026 werden die Länder einen Überblick über die Verankerung des Themas "Demenz und Lebensende" in den Curricula zur Fort- und Weiterbildung in der Pflege haben. Die Trägerverbände werden Auskunft über den Qualifizierungsstand ihrer Einrichtungen zum Thema "Demenz und Lebensende" und über Konzepte zur Supervision von Pflegekräften, die in der Hospiz- und Palliativversorgung tätig sind, geben können.