Demenzsensible Gestaltung und Organisation vollstationärer Pflegeeinrichtungen fördern
Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.2.1, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.
Maßnahme 3.2.1 Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens nach § 113c SGB XI
Das BMG und das BMFSFJ prüfen im Rahmen des Projekts zur Entwicklung und Erprobung eines Personalbemessungsverfahrens für Pflegeeinrichtungen nach § 113c SGB XI, ob das Personalbemessungsverfahren eine ausreichende Grundlage für einen angemessenen Personalschlüssel für die Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen und stark herausforderndem Verhalten darstellt. Das Prüfergebnis wird im Rahmen der Umsetzung eines Personalbemessungsverfahrens beachtet. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der bpa und der VDAB fördern die Umsetzung durch geeignete Maßnahmen der Organisations- und Personalentwicklung in ihren Mitgliedseinrichtungen.
Das BMG und das BMFSFJ werden die Überprüfung bis Ende 2022 sicherstellen. Bis Ende 2024 werden geeignete Maßnahmen zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens durch die Verbände der Leistungserbringer erfolgen.