Demenzsensible Gestaltung und Organisation vollstationärer Pflegeeinrichtungen fördern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.2.2, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 3.2.2 Fachkraft mit gerontopsychiatrischen Kompetenzen

Im Rahmen der modellhaften Einführung des Personalbemessungsverfahrens nach § 113c SGB XI wird modellhaft auch die Wirkung des Einsatzes einer Fachkraft mit besonderen Kompetenzen im Bereich der Versorgung von Menschen mit Demenz überprüft. Diese übernimmt auch die Anleitung ihrer Kolleginnen und Kollegen sowie die demenzsensible Gestaltung der Strukturen und Prozesse einer Einrichtung.

Bis Ende 2022 wird die Überprüfung stattfinden.