Demenzsensible Gestaltung und Organisation vollstationärer Pflegeeinrichtungen fördern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.2.4, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 3.2.4 Verlässliche Gestaltung des Begutachtungsinstruments bei gerontopsychiatrischen Erkrankungen

Das BMG prüft die im Rahmen der Evaluation des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes nach § 18c SGB XI und im Rahmen anderer Untersuchungen gewonnenen Ergebnisse dahingehend, ob mit dem seit 1. Januar 2017 geltenden Begutachtungsinstrument die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten bei Pflegebedürftigen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen und stark herausforderndem Verhalten fachlich angemessen berücksichtigt werden.

Bis Ende 2022 werden die Auswertung und die Prüfung erfolgen.