Demenzsensible Gestaltung und Organisation vollstationärer Pflegeeinrichtungen fördern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.2.5, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 3.2.5 Rahmenvereinbarungen zur pflegerischen Versorgung von Menschen mit Demenz

Die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der bpa, der GKV-SV, der PKV-Verband und der VDAB wirken darauf hin, dass die Vertragspartner nach § 75 SGB XI die Entwicklung spezieller Vereinbarungen zur pflegerischen Versorgung von Menschen mit Demenz auf Landesebene prüfen.

Bis Ende 2022 werden die Akteure auf Landesebene eine Prüfung durchführen und die Akteure auf Bundesebene werden davon Kenntnis erhalten.