Demenzsensible Gestaltung und Organisation vollstationärer Pflegeeinrichtungen fördern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.2.9, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 3.2.9 Therapeutische Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Die KBV entwickelt zusammen mit der DGPPN, der DGGPP, der DEGAM und unter Beteiligung weiterer relevanter Akteure einen Vorschlag zur besseren Berücksichtigung der besonderen Anforderungen der therapeutischen Versorgung von Demenzpatientinnen und Demenzpatienten in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Gegenstand sind Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Psychotherapie sowie weitere erprobte nicht medikamentöse Verfahren. Dabei beziehen sie die DVfR und die Verbände der Träger der Pflegeeinrichtungen ein. Die KBV und die DGPPN stellen, ggf. unter Einbeziehung weiterer Fachgesellschaften, ihre Erkenntnisse den Verbänden der Leistungserbringer (BAGFW, bpa, VDAB) zur Verfügung. Diese prüfen die Verbreitung des Vorschlags unter ihren Mitgliedern.

Bis Ende 2022 wird der Vorschlag entwickelt und wird nach positiver Bewertung durch die Verbände der Leistungserbringer unter deren Mitgliedern verbreitet.

Beteiligung weiterer Akteure

  • Neben den oben genannten Akteuren beteiligt sich seit September 2021 die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) an der Umsetzung dieser Maßnahme.