Demenzsensible Versorgung im Krankenhaus

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.3.5, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 3.3.5 Demenzsensible Behandlungsplanung im Krankenhaus

Die DKG wirkt darauf hin, dass die organisatorischen Abläufe der medizinischen und pflegerischen Versorgung in Krankenhäusern den besonderen Bedürfnissen demenzerkrankter Patienten angepasst werden. Dazu gehören z. B. Untersuchungen ohne Ortswechsel (auf Station), Berücksichtigung möglichst kurzer Nahrungsund Flüssigkeitskarenzzeiten bei der OP-Planung, Begleitung auf Wegen innerhalb des Krankenhauses und Vermeidung von Wartezeiten. Die DKG unterstützt die Krankenhäuser, auf der Basis eines angepassten Personal- und Raumkonzepts Angebote aktivierender Betreuung für Menschen mit Demenz während des Krankenhausaufenthalts bereitzustellen. Die DKG ermutigt die Krankenhäuser zur Gewinnung, Qualifizierung und zum Einsatz ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer als Begleiter demenzerkrankter Patienten.

Bis Ende 2024 wird die DKG Krankenhäuser darin unterstützen, dass die Behandlungsplanung bei Bedarf demenzsensibel ausgestaltet wird.