Medizinische Versorgung von Menschen mit Demenz verbessern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.4.2, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 3.4.2 Instrumente in der digitalen Versorgung von Menschen mit Demenz

Der GKV-SV, die KBV und der SPIZ ZNS prüfen unter Einbezug der DEGAM, der DGPPN und der DGGPP, ob durch digitale Gesundheitsanwendungen eine Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Demenz erreicht werden kann. Dabei beziehen sie die BAGFW, den bpa und den VDAB ein.

Bis Ende 2022 wird ein Ergebnis der Prüfung vorliegen.

Beteiligung weiterer Akteure

  • Neben den oben genannten Akteuren beteiligt sich seit Septmeber 2021 die Bundespsychothrapeutenkammer an der Umsetzung dieser Maßnahme.