Medizinische Versorgung von Menschen mit Demenz verbessern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.4.3, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 3.4.3 Psychosoziale Beratung für Menschen mit Demenz in der frühen Phase

Die KBV und der GKV-SV als Träger des Bewertungsausschusses prüfen, ob durch bessere Abbildung eines psychosozialen Beratungskonzepts für Patientinnen und Patienten, welche die Diagnose Demenz erhalten, und für deren Angehörige eine Verbesserung der Regelversorgung erreicht werden kann. Das Konzept beinhaltet ausführliche Informationen zur Prognose und Behandlungsmöglichkeiten sowie zu regionalen Beratungsangeboten. Hierbei kann die Expertise von Fachgesellschaften wie DEGAM und SPIZ ZNS miteinbezogen werden.

Bis Ende 2022 wird ein Ergebnis der Prüfung vorliegen.