Medizinische Versorgung von Menschen mit Demenz verbessern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.4.5, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 3.4.5 Leitlinien für Ärztinnen und Ärzte zur Behandlung von Menschen mit Demenz

Die DEGAM, die DGGPP, die DGPPN, der SPIZ ZNS, die KBV und die BÄK setzen sich unter Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. dafür ein, die Anwendung der von den beteiligten Fachgesellschaften anerkannten Leitlinien bei der Behandlung von Menschen mit Demenz noch zielgerichteter zu befördern. Dazu nutzen sie u. a. etablierte Informations- und Austauschquellen (z. B. KBV-Praxisnachrichten und Fachforen) und fördern passgenaue Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ärztinnen und Ärzte. Durch leitliniengerechte interprofessionelle Kooperation und Vernetzung können sich regionale Versorgungsketten für Menschen mit Demenz entwickeln.

Bis Ende 2022 wird die Information durch die beteiligten Akteure stattfinden.