Medizinische Versorgung von Menschen mit Demenz verbessern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.4.6, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 3.4.6 Demenzbeauftragte in Landesärztekammern

Die BÄK empfiehlt den Landesärztekammern, ärztliche Demenzbeauftragte einzusetzen, die den Kammerangehörigen für Fragen zur Versorgung demenziell erkrankter Patienten und für Maßnahmen der Fortbildung zu Demenz zur Verfügung stehen.

Bis Ende 2022 wird die BÄK eine Empfehlung an die Landesärztekammern aussprechen.