Medizinische Versorgung von Menschen mit Demenz verbessern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.4.7, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 3.4.7 Sicherstellung fachärztlicher Versorgung von Menschen mit Nebendiagnose Demenz

Der GKV-SV, der PKV-Verband und die KBV prüfen, wie die fachärztliche Versorgung von Menschen mit Demenz sowohl zu Hause als auch in den vertragsärztlichen Praxen gefördert werden kann. Gefördert werden sollen einerseits Hausbesuche, andererseits der Einsatz von Mobilitätsdiensten. Dabei beziehen sie die Berufsverbände und die Fachgesellschaften ein.

Bis Ende 2022 wird ein Workshop zu diesem Thema stattfinden.