Zusammenarbeit im Versorgungsnetz fördern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.5.1, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 3.5.1 Empfehlungen zur ambulanten Notfallversorgung von Menschen mit Demenz

Die DKG, der GKV-SV, die KBV und der PKV-Verband wirken darauf hin, dass in den Ländern Empfehlungen zur Notfallversorgung von Menschen mit Demenz beschlossen werden.

Bis Ende 2024 werden sich die (sektorenübergreifenden) Landespflegeausschüsse in den Ländern mit diesem Thema befassen.