Zusammenarbeit im Versorgungsnetz fördern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.5.4, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 3.5.4 Abbildung von Kooperation im Einheitlichen Bewertungsmaßstab

Der GKV-SV und die KBV als Träger des Bewertungsausschusses überprüfen, wie die Koordination und Kooperation bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Demenz durch eine mögliche Änderung der Abbildung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab verbessert werden kann.

Bis Ende 2022 wird der Bewertungsausschuss die Prüfung abschließen.