Präventive und rehabilitative Angebote für Menschen mit Demenz stärken

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 3.6.3, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 3.6.3 Konsequente Prüfung der Rehabilitationsindikatoren im Entlassmanagement

Die DKG und der GKV-SV werden die Krankenhäuser bzw. die Krankenkassen über die vorliegenden Erkenntnisse zur Rehabilitationsfähigkeit von Menschen mit der Nebendiagnose Demenz informieren. Sie wirken auf diese Weise darauf hin, dass im Rahmen des Entlassmanagements bzw. des bestehenden Verfahrens zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation sowie im Rahmen des Versorgungsmanagements nach § 11 Abs. 4 SGB V auch für Menschen mit der Nebendiagnose Demenz systematisch und flächendeckend eine Rehabilitationsindikation geprüft wird.

Bis Ende 2022 werden die DKG die Krankenhäuser und der GKV-SV die Krankenkassen informieren.