Sozialräume für Menschen mit Demenz gestalten

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 1.1.1, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 1.1.1 Kommunale Altenhilfeplanung

Die kommunalen Spitzenverbände wirken darauf hin, dass die Altenhilfeplanung in den Kommunen (u. a. zur bedarfsgerechten Steuerung der Maßnahmen zur Mitwirkung, Teilhabe, Erhaltung der Selbstständigkeit, Unterstützung) als verlässliches Instrument der Politik für ältere Menschen und insbesondere auch für Menschen mit Demenz – ggf. als Teil der integrierten Sozialraumplanung – intensiviert wird.

Bis Ende 2024 werden die kommunalen Spitzenverbände ihre Umsetzungsstrategien verstärken.