Sozialräume für Menschen mit Demenz gestalten

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 1.1.3, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 1.1.3 Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Demenz im Planungsverfahren

Die kommunalen Spitzenverbände werden bei den Kommunen dafür werben, dass die Belange von Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen bei den Beteiligungsverfahren berücksichtigt werden. Die Kommunen setzen sich dafür ein, dass innerhalb der Quartiersentwicklungsprozesse die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen explizit verankert werden.

Bis Ende 2022 werden die kommunalen Spitzenverbände bei ihren Kommunen für diese Teilhabemöglichkeit werben.