Beratung und Begleitung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen verbessern
Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 2.1.2, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.
Maßnahme 2.1.2 Ausbau der Telefon- und E-Mail-Beratung
Die DAlzG baut unter Einbindung des BMFSFJ ihre trägerunabhängige, anonyme, psychosoziale und demenzspezifische Telefon- und E-Mail- Beratung aus und wirbt stärker dafür. Sie ist speziell auch auf Menschen mit seltenen Demenzformen oder für Personen, die keine offiziellen Beratungsstellen aufsuchen wollen, ausgerichtet.
Bis Ende 2024 wird die Anzahl der Beratungskontakte (Telefon und E-Mail) um 10 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018 ansteigen.