Beratung und Begleitung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen verbessern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 2.1.3, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 2.1.3 Beratung zu Demenz in öffentlichen Einrichtungen

Das BMFSFJ, die DAlzG, die BAGFW, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände wirken darauf hin, dass offene Treffs oder Beratungssprechstunden zum Thema "Demenz" in öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie z. B. im Rahmen der Mittagstische – insbesondere für Alleinlebende – vermehrt angeboten werden.

Bis Ende 2024 werden die betreffenden Akteure bei Bedarf Beratungsangebote zu Demenz in öffentlichen Einrichtungen etablieren und diese Angebote bekannt machen.