Beratung und Begleitung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen verbessern
Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 2.1.4, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.
Maßnahme 2.1.4 Erstbegleitung durch Ehrenamtliche
Das BMFSFJ, die BAGSO, die DAlzG, die kommunalen Spitzenverbände, die Länder und die Malteser setzen sich dafür ein, eine niedrigschwellige Erstbegleitung nach der Diagnose, insbesondere für Alleinlebende, durch ehrenamtliche Personen auszubauen. Angeboten wird diese z. B. durch Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz, Mehrgenerationenhäuser sowie kommunale Netzwerke oder andere kommunale Einrichtungen.
Bis Ende 2024 werden über die Hälfte der Lokalen Allianzen, Mehrgenerationenhäuser und Netzwerke prüfen, ob sie ehrenamtliche Erstbegleitung anbieten können und ggf. ein Angebot aufbauen oder erweitern können.
Beteiligung weiterer Akteure
- Neben den oben genannten Akteuren beteiligt sich seit September 2021 die WIR! Stiftung pflegender Angehöriger an der Umsetzung dieser Maßnahme.