Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen bei rechtlichen Fragen unterstützen
Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 2.2.1, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.
Maßnahme 2.2.1 Kostenlose Rechtsberatung bei Bedürftigkeit
Über die Möglichkeit der kostenlosen Rechtsberatung bei Bedürftigkeit durch Rechtsanwälte und Rechtsbeistände auf Grundlage des Beratungshilfegesetzes werden Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen stärker informiert. Hierfür wirken die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der GKV-SV im Rahmen seiner Aufgabenstellung und die kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass Pflegeberatungsstellen gezielt mehr Informationen über den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe zur Verfügung stellen und Unterstützung bei der Antragstellung anbieten. Das BMFSFJ weist zudem im "Wegweiser Demenz" auf diese kostenlose Rechtsberatung hin und stellt diese Information für Multiplikatoren zur Verfügung. Das BMG wird ebenfalls den "Ratgeber Demenz" dahingehend ergänzen.
Bis Ende 2022 werden Pflegeberatungsstellen flächendeckend informiert und können diesbezüglich Unterstützung anbieten. Zudem wird die Information im "Wegweiser Demenz" stehen. Der "Ratgeber Demenz" des BMG wird ergänzt.