Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen bei rechtlichen Fragen unterstützen
Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 2.2.2, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.
Maßnahme 2.2.2 Vernetzung von Pflege- und Rechtsberatungsstellen sowie Betreuungsvereinen
Um die Rechtsberatung von Menschen mit Demenz zu verbessern, wirken die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der GKV-SV im Rahmen ihrer Aufgabenstellung darauf hin, dass sich Pflegeberatungsstellen besser mit Rechtsberatungsstellen und den Betreuungsvereinen vernetzen.
Bis Ende 2024 werden die Akteure über entstandene Vernetzungsstrukturen Auskunft geben.