Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen bei rechtlichen Fragen unterstützen

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 2.2.4, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 2.2.4 Information für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie zuständige Richterinnen und Richter an Amtsgerichten

Die Länder und die kommunalen Spitzenverbände werden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für das Betreuungsrecht weiter darauf hinwirken, dass berufliche und ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie die für das Betreuungsrecht zuständigen Richterinnen und Richter an Amtsgerichten zum Thema Demenz informiert werden.

Bis Ende 2022 werden die Länder zielgerichtete Maßnahmen umsetzen und die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür werben.