Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen bei rechtlichen Fragen unterstützen

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 2.2.5, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 2.2.5 Schutz vor finanziellem Missbrauch von alleinlebenden Menschen mit Demenz

Das ZQP initiiert mit der Deutschen Hochschule der Polizei ein Projekt mit dem Ziel, alleinlebende Menschen mit Demenz vor finanziellem Missbrauch besser zu schützen. Hierzu müssen in einem ersten Projektschritt mehr wissenschaftliche Erkenntnisse zu dem Thema gewonnen werden. Aus den Erkenntnissen sollen in einem zweiten Projektschritt Handlungsempfehlungen generiert und möglichst barrierearm verbreitet werden. Bei Vorlage eines Projektkonzepts prüft die Stiftung "Deutsches Hilfswerk", ob eine Förderung aus Mitteln der Deutschen Fernsehlotterie möglich ist.

Bis Ende 2024 werden Handlungsempfehlungen abgeleitet und möglichst barrierearm öffentlichkeitswirksam verbreitet.