Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Demenz im Erwerbsalter und ihre Angehörigen ausweiten

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 2.3.1, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 2.3.1 Ausbau des Informations- und Fortbildungsangebots für betriebliche Akteure

Das BMFSFJ entwickelt eine Handreichung für Unternehmen, die über Demenz aufklärt und Bedarfe von Menschen mit Demenz im Erwerbsalter darstellt. Darüber hinaus zeigt die Handreichung Möglichkeiten zur Entwicklung von betriebsinternen Maßnahmen zur

Unterstützung von Menschen mit Demenz im Erwerbsalter sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf. Die Handreichung wird u. a. über das Unternehmensprogramm "Erfolgsfaktor Familie" kostenlos angeboten. Weiterhin wird die telefonische Beratung von Betrieben über das Alzheimer-Telefon der DAlzG ausgebaut und stärker über das Angebot informiert. Zudem werden über die "Demenz Partner"-Schulung der DAlzG Beschäftigte im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements erreicht.

Bis Ende 2022 wird die Handreichung barrierefrei erstellt und über das Unternehmensprogramm "Erfolgsfaktor Familie" verbreitet. Zudem wird bis Ende 2024 das Alzheimer-Telefon ausgebaut und jährlich bezüglich der Anrufe, welche durch Unternehmen erfolgen, ausgewertet. Die "Demenz Partner"-Schulung wird für Beschäftigte im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements um das Thema "Demenz und Erwerbstätigkeit" ergänzt und genutzt.