Kultursensible Beratungsangebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen aus- und aufbauen

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 2.4.1, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 2.4.1 Interkulturelle Kompetenz an Pflegeberatungsstellen

Der GKV-SV (unter Einbindung der Landesverbände der Pflege- und Krankenkassen sowie die Ersatzkassen), die Länder und die kommunalen Spitzenverbände wirken darauf hin, dass Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen bei Bedarf sprach- und kulturmittelnd handlungsfähig sind.

Bis Ende 2022 werden die Länder den Status quo und den Bedarf ermitteln, ggf. werden die Rahmenverträge entsprechend angepasst. Bis Ende 2024 werden alle Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen über ein bedarfsgerechtes Angebot verfügen.