Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für Frauen und Männer verbessern

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 2.6.4, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 2.6.4 Informationen für Unternehmen und Beschäftigte zum Thema "Pflege und Beruf"

Das BMFSFJ wird über das Unternehmensprogramm "Erfolgsfaktor Familie" darauf hinwirken, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser informieren. Dabei werden die Belange von Beschäftigten mit an Demenz erkrankten Angehörigen besonders berücksichtigt. Dazu führt das BMFSFJ unter Einbindung der DAlzG Workshops für Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern durch. Das BMFSFJ informiert zudem verstärkt über Möglichkeiten der besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf auf den Websites www.wege-zur-pflege.de, www.wegweiser-demenz.de und über das Beratungstelefon. Zudem werden das Konzept des "Demenz Partner"-Kurses der DAlzG und die spezifischen Kurse der Verbände und Pflegedienste der Wohlfahrtsverbände stärker an den Aspekt der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf angepasst und im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements angeboten.

Bis Ende 2024 werden dem BMFSFJ Informationen über die Situation in Unternehmen vorliegen und die Workshops hierzu werden stattfinden. Bis Ende 2022 werden die DAlzG und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege das Thema "Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" in die "Demenz Partner"-Kurse in Unternehmen verstärkt aufnehmen. Bis Ende 2026 werden entsprechende Angebote bundesweit ausgebaut.