Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen bei der Bewältigung von familiären Konflikten unterstützen

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 2.7.1, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 2.7.1 Telefonische Beratung und Seelsorge für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen
in Krisensituationen

Die Länder wirken darauf hin, dass ein Angebot zur telefonischen Beratung, insbesondere für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, für Krisensituationen existiert. Zudem wird für seelsorgerische telefonische Angebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen stärker geworben. Die DAlzG prüft, ob durch eine Zusammenarbeit mit bestehenden Hotlines, wie z. B. der Telefonseelsorge, die Erreichbarkeit für 24 Stunden am Tag an sieben Tagen der Woche verbessert werden kann.

Bis Ende 2024 werden bestehende Angebote überprüft und bei Bedarf erweitert.