Angehörige von Menschen mit Demenz bei der Sterbebegleitung unterstützen

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 2.9.4, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 2.9.4 Gewinnung von Ehrenamtlichen zur Begleitung von Menschen mit Demenz in der letzten Lebensphase

Der DHPV und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege setzen sich unter Mitwirkung der DAlzG für eine flächendeckende Qualifizierung zur Sterbebegleitung von an Demenz erkrankten Menschen durch ehrenamtlich engagierte Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter innerhalb der Hospizdienste und -einrichtungen ein. Das BMFSFJ, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie der DHPV, die DGP und die BÄK als Charta-Träger unterstützen die Quali - fizierungsinitiativen in der Hospizarbeit, die sich in besonderer Weise für die Gewinnung und spe - zifische Schulung von Ehrenamtlichen, aber auch in der Information von Zugehörigen engagieren, damit vor allem auch Angehörige, die Menschen mit Demenz am Lebensende betreuen, entlastet werden. Sie fördern den Ausbau der hospizlichpalliativen Netzwerke zu den örtlichen und regio - nalen Netzwerken in der Demenzarbeit.

Bis Ende 2024 wird der DHPV das Curriculum "Mit-Gefühlt" zusammen mit der DAlzG aktuali - sieren. Bis Ende 2024 werden die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und weitere Akteure Maßnahmen ergreifen, um die Qualifizierung und den Einsatz ehrenamtlich engagierter Hospiz - begleiter und -begleiterinnen insbesondere im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.