Sozialräume für Menschen mit Demenz gestalten

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 1.1.4, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 1.1.4 Demenzsensible öffentliche Begegnungs- und Verweilräume

Auf der Grundlage partizipativer Bedarfsanalysen werden die Länder darauf hinwirken, dass zielgruppengerechte Begegnungs- und Verweilräume im öffentlichen Raum für Menschen mit und ohne Demenz geschaffen werden. Treffpunkte und Anlaufstellen im Quartier werden entsprechend den Bedürfnissen und Bedarfen von Menschen mit Demenz angepasst. Dafür werden z. B. Stadtteilerkundungen mit Menschen mit Demenz empfohlen, um aus deren Perspektive Anregungen zur Verbesserung des öffentlichen Raums zu identifizieren.

Die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland sowie Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der bpa überprüfen ihre Räumlichkeiten bezüglich einer demenzsensiblen öffentlichen Nutzung. Sie stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Räumlichkeiten und Personal für die Betreuung zur Verfügung, um auch Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen weiterhin Begegnung zu ermöglichen. Die kommunalen Spitzenverbände werben bei Städten, Gemeinden und Landkreisen dafür, durch die Schaffung von einladenden und sicheren Plätzen und Grünanlagen den öffentlichen Raum für Menschen mit Demenz nutzbar zu machen. Dabei werden ausreichend barrierefreie Sitz- und Verweilmöglichkeiten und entsprechende öffentliche behindertengerechte Toiletten eingerichtet. Das KDA unterstützt den Prozess gemeinsam mit weiteren Akteuren mit seiner Expertise und Materialien.

Bis Ende 2022 werden die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland sowie die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege ihre Räumlichkeiten überprüfen und diesbezüglich Maßnahmen ergreifen. Die kommunalen Spitzenverbände werden die Kommunen für die Schaffung demenzsensibler Räume sensibilisieren.