Netzwerke zum Thema Demenz auf- und ausbauen

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 1.3.5, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 1.3.5  Ausbau der Förderung der regionalen Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI

Nach § 45c Abs. 9 SGB XI können seit dem 1. Januar 2017 finanzielle Mittel der sozialen Pflegeversicherung und (anteilig) der privaten Pflegepflichtversicherung in Höhe von zehn Millionen Euro pro Kalenderjahr für die Förderung regionaler Netzwerke genutzt werden. Je Kreis bzw. kreisfreier Stadt stehen hierfür maximal 20.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Das BMG-geförderte Projekt „Zukunftswerkstatt Demenz“ hat gezeigt, dass durch eine regionale, selbst organisierte und strukturierte Vernetzung die Versorgung an Demenz erkrankter Pflegebedürftiger signifikant verbessert werden kann. Um die Arbeit der regionalen Netzwerke zu stärken, plant das BMG einen Ausbau der von der Pflegeversicherung zur Förderung dieser Netzwerke zur Verfügung gestellten Mittel. Im Rahmen des vom BMG initiierten, bundesweiten Pflegenetzwerks mit den bereits existierenden Netzwerken werden eventuelle Verfahrensvereinfachungen zur Nutzung der Förderung diskutiert.

Seit dem 01.01.2022 steht nach § 45c Abs. 9 S.3 SGB XI ein Förderbetrag i.H.v. 25.000 € zur Verfügung

Bis Ende 2022 wird das BMG eine gesetzliche Veränderung zur Vereinfachung der Förderung geprüft und bei Bedarf abgeschlossen haben.