Risiken von Demenzerkrankungen reduzieren

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 1.7.2, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 1.7.2 Förderung präventiver Hausbesuche

Der GKV-SV hat die BZgA mit der Vergabe einer Expertise beauftragt, die insbesondere die Bausteine und Zugangswege der Gesundheitsförderung und Prävention in bestehenden Hausbesuchsprogrammen für ältere Menschen untersucht hat.[1] Ziel ist die Unterstützung präventiver Hausbesuche mit Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen des vom GKV-Bündnis für Gesundheit aufgelegten kommunalen Förderprogramms.

Bis Ende 2022 wird das BMG auf dieser Grundlage mit den Ländern und dem GKV-SV klären, ob und wie eine Förderung eines in Verantwortung der Kommunen organisierten präventiven Hausbesuchs durch die Krankenkassen erfolgen kann.