Risiken von Demenzerkrankungen reduzieren

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 1.7.3, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.

Maßnahme 1.7.3 Nutzung von Präventionsfördermitteln für Menschen mit Demenz

Die kommunalen Spitzenverbände wirken darauf hin, dass die Kommunen in Kooperation mit lokalen Kooperationspartnern wie Sportvereinen, Beratungsstellen, Nachbarschaftseinrichtungen oder Wohlfahrtsverbänden das Angebot aus den Förderprogrammen des „GKV-Bündnisses für Gesundheit“ auch für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen nutzen, denn Gesundheitsförderungsangebote für ältere Menschen in der Kommune können auch für Menschen mit Demenz zugänglich sein.

Bis Ende 2022 werden sich umfangreiche Kooperationen bilden, um barrierefreie gesundheitsfördernde Angebote für Menschen mit Demenz auf lokaler Ebene zu schaffen.