Wohnkonzepte für Menschen mit Demenz gestalten

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Text der Maßnahme 1.8.2, wie er von der Bundesregierung als Teil der Nationalen Demenzstrategie am 1. Juli 2020 beschlossen wurde.


Maßnahme 1.8.2 Fortschreibung des Pflegehilfsmittelverzeichnisses digitaler Angebote

Um den aktuellen technischen Entwicklungen hinsichtlich digitaler technischer Pflegehilfsmittel entsprechend Rechnung tragen zu können, insbesondere durch Weiterentwicklung der Nutzenkriterien im Sinne von § 40 SGB XI, prüft der GKV-SV im Rahmen der Fortschreibung der Produktgruppe 52 "Hilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/Mobilität" des Pflegehilfsmittelverzeichnisses die Einbeziehung barrierefreier digitaler Angebote und berücksichtigt hierbei auch die Ergebnisse der Studie "Digitale Assistenzsysteme und Pflegebedürftigkeit – Nutzen, Potentiale und Handlungsbedarfe". Insbesondere die folgenden Aspekte sollen bei der Prüfung im Fokus stehen: Berücksichtigung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bei der Weiterentwicklung sowie die Abgrenzung von Pflegehilfsmitteln zu Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens im Sinne einer möglichen Leistungspflicht in den Fällen, in denen nicht die bloße Komfortverbesserung, sondern die Ziele der §§ 13 und 40 SGB XI im Vordergrund stehen.

Die derzeit stattfindende Fortschreibung der Produktgruppe 52 "Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/Mobilität" wird zum 1. Quartal 2021 abgeschlossen. Grundsätzlich wird das Pflegehilfsmittelverzeichnis regelmäßig fortgeschrieben. Demgemäß wird der GKV-SV die Ergebnisse der in der KAP vereinbarten Untersuchung zur Digitalisierung in der Pflege bis Ende 2022 entsprechend berücksichtigen und ggf. eine weitere Fortschreibung des Pflegehilfsmittelverzeichnisses initiieren.